Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die Modernisierung des Berufskollegs Kaufmännischer Schulen Düren.
Technische Ausrüstung Grundleistungen Leistungsphasen 1 - 9 gemäß HOAI § 55 Anlagengruppen 1-8.
- Besondere Leistungen:a) Aufstellung und Fortschreibung von Raumbüchern, Anlagengruppen 1-8b) Erstellung einer Gewerke-übergreifenden Brandfallsteuermatrixc) Erstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die Ausschreibung an einen GU auf Grundlage der Ergebnisse der LP 3d) Mitwirken bei thermischer Gebäudesimulatione) Erstellen einer raumweisen Heizlastberechnung für den Nachweis im Rahmen der angestrebten Förderung für Schule und Sporthalle in der LP 2e) WLAN-Ausleuchtung des Bestands und -simulation für das Schulgebäude und die Sporthallef) Bestandsaufnahme sämtlicher haustechnischen Anlagen, Archivsuche und Prüfung auf eine mögliche Weiterverwendung.
Leitung Projektteam (Wichtung 10%):- Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte- Kommunikationsfähigkeit
Projektleitung Fachplanungen HLS/ELT (Wichtung 10%):- Erfahrung mit Planungsleistungen möglichst vergleichbarer Art, belegt durch möglichst vergleichbare Referenzprojekte
Organisation und örtliche Präsenz (Wichtung 15%):- Interne Organisation, Zuständigkeiten / Vertretungsregelung- örtliche Präsenz insbesondere während der Bauphase
Vorgehen im Projekt (Wichtung 15%):Vorstellung der Arbeitsweise insbesondere unter Bezug auf Terminziele und die Interaktion im Planungsprozess mit den weiteren Fachplanern
Arbeitsschwerpunkte technische Ausrüstung (Wichtung 20%):- Innovative, energieeffiziente Konzepte- Nutzerfreundlichkeit in der Bedienung der Anlagen- Vergleich und Entscheidungsfindung zu Systemvarianten- weitere Schwerpunkte aus Sicht des Bieters
Kostensicherung (Wichtung 10%):- Darstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Anlagentechnik unter Berücksichtigung von Bedarfswerten sowie Investitions- und Betriebskosten
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar (Honorar über alle Leistungsphasen zzgl. Umbauzuschlag und Nebenkosten auf Basis der im Honorarblatt genannten vorläufigen/fiktiven anrechenbaren Kosten) für die ausgeschriebenen Planungsleistungen (Grundleistungen und ggfs. konkret benannte Besondere Leistungen).
Das günstigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Die Mehrkosten der weiteren Angebote werden als prozentuale Mehrkosten bezogen auf das günstigste Angebot ermittelt. Entsprechend dieses Mehrkosten-Prozentsatzes wird die Maximalpunktzahl i.H.v. 5 Punkten für die Bewertung der weiteren Angebote prozentual abgemindert. Angebote, die einen Mehrkosten-Prozentsatz >/= 100 % aufweisen erhalten 0 Punkte. Die Punktzahl wird auf eine Zahl hinter dem Komma kaufmännisch auf- oder abgerundet.
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben.
Im Rahmen dieses Projekts erfolgt die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise:Stufe 1: LP 1-3Stufe 1: LP 4-9
Zuständige Stelle für die Einlegung von Rechtsbehelfs- und Nachprüfungsverfahren ist die:
Vergabekammer Rheinland - Spruchkammer KölnZeughausstraße 2-1050667 KölnFax: +49 2211472889E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaup-teten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Konzessionsgeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.