Planung des barrierefreien Umbaus von 240 Bushaltestellen im Kreis Düren
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von insgesamt 240 Bushaltestellen im Kreis Düren. 104 dieser Bushaltestellen sind bereits von der Einplanungsmitteilung des go.Rheinland (bzw. seinem Rechtsvorgänger) vom 16.07.2021 umfasst. Für weitere 136 Bushaltestellen muss noch die Einplanung bei go.Rheinland beantragt werden. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.Die Planungsleistungen werden aufgeteilt in 12 Lose vergeben:Los 1 Gemeinde TitzLos 2 Stadt LinnichLos 3 Gemeinde AldenhovenLos 4 Gemeinde NiederzierLos 5 Gemeinde IndenLos 6 Gemeinde LangerweheLos 7 Gemeinde MerzenichLos 8 Gemeinde NörvenichLos 9 Gemeinde KreuzauLos 10 Gemeinde HürtgenwaldLos 11 Gemeinde NideggenLos 12 Stadt Heimbach
Preis
Konzept zur Umsetzung des Projekts (Herangehensweise)
Konzept zur Sicherstellung des Fertigstellungstermins
Qualifikation des Projektteams
Ziel ist der barrierefreie Umbau der auftragsgegenständlichen Bushaltestellen, um insbesondere körperlich eingeschränkten Personen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in denVergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Titz.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Linnich.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Aldenhoven.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Niederzier.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Inden.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Langerwehe.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Merzenich.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nörvenich.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Kreuzau.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Hürtgenwald.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Gemeinde Nideggen.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.
Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen für den barrierefreien Umbau von 20 Bushaltestellen in der Stadt Heimbach.Beauftragt werden die Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI zum Leistungsbild Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI). Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungsphasen ohne Anspruch auf weitere Beauftragung vorgesehen. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI beauftragt werden (Vorplanung und Kostenschätzung), dann die Leistungsphase 3, dann die Leistungsphase 4 und sodann - nach Erhalt der entsprechenden Baugenehmigungen - die Leistungsphasen 5 bis 8.