Benennung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Aufträge über die Planung des barrierefreien Umbaus von Haltestellen für den ÖPNV oder SPNV aus den letzten 5 Jahren, wobei das Datum des Abschlusses des Auftrags einerseits und der Ablauf der Bewerbungsfrist im vorliegenden Verfahren andererseits maßgeblich ist. Die jeweilige Referenz muss die Beschreibung des Projekts und der ausgeführten Leistung, den Ausführungszeitraum (Leistungszeit), die Angabe des Auftraggebers, der Kontaktdaten des Ansprechpartners, des Projektteams, das die Leistung erbracht hat, und des Auftragsvolumens enthalten.
Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die eine ähnliche Anzahl von Haltestellen für den ÖPNV oder den SPNV betrafen, wie bei einem Los des vorliegenden Auftrags (mindestens 45 Stück). Zudem müssen die Referenzaufträge auch die Beantragung von Fördermitteln für das Projekt umfasst haben. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 47 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen müssen ordnungsgemäß erbracht worden sein.
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind.