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Verfahrensangaben

GIS-BKJ-TWP

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.05.2026
15.05.2026 11:45 Uhr
15.05.2026 11:45 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gesellschaft für Infrastrukturvermögen Kreis Düren mbH (GIS)
HRB 5191
Bismarckstraße 16
52351
Düren
Deutschland
DEA26
vergabe@lenz-johlen.de
+49 221 97300293

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147 3045
+49 221-147 2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71327000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Projektbeschreibung
Der Kreis Düren beabsichtigt die umfassende Modernisierung des Berufskollegs Jülich auf Grundlage der im Jahr 2019 durchgeführten Schulentwicklungsplanung sowie der darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Ziel ist es, die bauliche, technische und pädagogische Infrastruktur des Standorts an die heutigen Anforderungen moderner Unterrichtsformen, Inklusion, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und eines zeitgemäßen Schulbetriebs anzupassen.

Das Berufskolleg Jülich liegt in der Bauhofstraße 7 / Bongardstraße 15 in 52428 Jülich. Aktuell sind dort die Fachbereiche Wirtschaft und Verwaltung, Technik und Naturwissenschaften sowie Ernährung- und Versorgungsmanagement untergebracht. Unter einem Dach sind neben der Berufsschule eine Berufsfachschule und ein berufliches Gymnasium vereint. Im laufenden Schuljahr besuchen ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler das Berufskolleg Jülich.

Das Gebäude des Berufskollegs Jülich stammt aus den frühen 1960er Jahren. Im August 2009 wurde die Generalüberholung des Berufskollegs im Rahmen des PPP-Vertrages des Kreises Düren abgeschlossen. Hierbei wurden seinerzeit rund 8.500.000,00 Euro investiert. Die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten dauerten rund 18 Monate und wurden während des laufenden Schulbetriebs mit einer Schülerzahl von rund 1.800 Jugendlichen durchgeführt. Im Anschluss an die Sanierung hat der PPP-Partner den Gebäudebetrieb für 25 Jahre übernommen.

Im Mittelpunkt der nun geplanten Maßnahme steht die weitere umfassende Modernisierung und der Umbau des Berufskollegs Jülich. Vorgesehen sind Maßnahmen am Schulgebäude, an der Werkhalle sowie an der Sporthalle. Die Umsetzung soll im laufenden Schulbetrieb erfolgen. Hintergrund der Maßnahme ist, dass das Gebäude den Anforderungen an eine moderne Schulausbildung in weiten Teilen nicht mehr entspricht. Die Planung orientiert sich an den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie an den veränderten Anforderungen des heutigen Bildungsauftrags, insbesondere im Hinblick auf offene Lernlandschaften, Inklusion, moderne Lehrerarbeitsplätze und eine zukunftsfähige Flächen- und Funktionsorganisation.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Gesamtmaßnahme energetische Ertüchtigungen der Gebäude vorgesehen. Nach den Vorgaben der Gebäudeleitlinie des Kreises Düren sollen bei Komplettsanierungen die An-forderungen der bestmöglichen Effizienzgebäude-Stufe, mindestens jedoch Effizienzgebäude 70, sowie die Voraussetzungen für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erfüllt werden. Hierzu wurden bereits von einem externen Energieberater Sanierungsempfehlungen für das Schulgebäude, die Werkhalle und die Sporthalle erarbeitet, die in den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind.

Für die Tragwerksplanung sind die Besonderheiten des Bestands, der laufende Schulbetrieb sowie die unterschiedlichen Nutzungen von Schulgebäude, Werkhalle und Sporthalle angemessen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die statisch-konstruktive Bewertung des Bestands, die Planung erforderlicher Eingriffe im Zuge von Umbau und Modernisierung sowie die Abstimmung tragwerksrelevanter Schnittstellen mit Objektplanung, Technischer Ausrüstung, Brandschutzplanung und Schadstoffsanierung. Die Planung hat die Anforderungen an einen modernen, nachhaltigen und funktionalen Schulstandort mit ergänzenden Sport- und Werkstattbereichen abzubilden und die besonderen Randbedingungen einer abschnittsweisen Umsetzung im laufenden Schulbetrieb zu berücksichtigen.

Im Rahmen dieses Projekts erfolgt die Ausschreibung der Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1. Gegenstand der Beauftragung sind folgende Leistungsbilder und Leistungs-phasen:

Tragwerksplanung LP 1-6

Darüber hinaus sind in der Kostenschätzung besondere Leistungen vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere das Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen, Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, Nachweise der Erdbebensicherheit, Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen, Schlitz- und Durchbruchplanung, die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen sowie die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerkseingriffen bei Umbauten. Die Kostenschätzung geht dabei von vorläufigen anrechenbaren Kosten netto in Höhe von 4.823.583,27 EUR für die Tragwerksplanung aus. Grundlage hierfür sind vorläufige Projektkosten netto in Höhe von 11.500.055,36 EUR für die Kostengruppen 300 und 400.

Für alle Maßnahmenschritte sind Möglichkeiten öffentlicher Förderzuschüsse zu prüfen und im positiven Fall die fristgerechte Beantragung zu unterstützen. Die Objektplanung ist bereits vergeben. Die Fachplanung Bauphysik, Brandschutzplanung, Schadstoffanalyse sowie die Technische Ausrüstung werden bzw. wurden gesondert betrachtet.

Für die Gesamtmaßnahme wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 für die Kostengruppen 200 bis 700 ein Kostenrahmen von ca. 18.800.000,00 EUR brutto ermittelt.

Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung liegen bei 4.823.583,27 EUR netto.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Angebotsaufforderung
Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/ Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter.

Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen:

- Der in der vorliegenden Ausschreibung gegenständliche Leistungsumfang beinhaltet Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1- 6, stufenweise Beauftragung.
- Die Kalkulation der Honorare liegt im Ermessen der Bieter, wobei die vorläufigen anrechenbaren Kosten in Höhe von 4.823.583,27 EUR netto aus dem Honorarblatt zu übernehmen sind. Die Orientierung an der HOAI 2021 ist gewünscht.
- Wie aus dem Honorarblatt ersichtlich, werden die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz (Umbau) auf 0,00 EUR gesetzt und damit vertraglich vereinbart. Die Bieter sollen die Aufwendungen für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz ggf. in den Umbau- und Modernisierungszuschlag einkalkulieren.
- Die vorgegebene Honorarzone II und der von den Bietern frei anzubietende Honorarsatz (sowie Zuschläge/Nachlässe/Umbauzuschlag) werden mit dem obsiegenden Bieter entsprechend seinem Angebot vertraglich vereinbart.
- Nähere vertragliche Einzelheiten ergeben sich aus dem Fachplanungsvertrag (BVB). Die vertraglichen Inhalte sind nicht verhandelbar.
- Die Bieter müssen unmittelbar nach Zuschlag beginnen und entsprechende Kapazitäten einplanen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bauhofstraße 7 / Bongardstraße 15
52428
Jülich
Deutschland
DEA26

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gem. § 15 VgV vergeben. Es finden demnach keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote statt.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt, da eine Losbildung bzgl. des einheitlichen Leistungsbilds nicht möglich ist.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal zu stellen. Auf E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals oder Anrufe wird nicht reagiert. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Den Bietern ggf. übermittelte Antworten werden ohne weiteren Hinweis Gegenstand der Vergabeunterlagen und gehen allen anderweitigen Regelungen und Inhalten der Vergabeunterlagen vor.
Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens
9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen. Auch danach wird die Vergabestelle im pflichtgemäßen Ermessen darüber entscheiden, ob die Fragen noch beantwortet werden können, ohne eine Verzögerung des Verfahrens hervorzurufen oder beantwortet werden müssen, weil sie entscheidenden Einfluss auf das Verfahren haben.
Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bieter ist bis zu deren Ablauf zwei Monate nach der Angebotsfrist an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden. Zieht der Bieter das Angebot aus Gründen, die aus seiner Sphäre resultieren, zurück, behält sich die Vergabestelle die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Bitte reichen Sie das Angebot ausschließlich elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) über die Ausschreibungsplattform ein. Textform (eingescannte Dokumente) ist ausreichend. Signaturen sind nicht notwendig.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD8YW07

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Wertungs- und Zuschlagskriterien im Offenen Verfahren werden wie folgt gefasst:

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand des angebotenen Honorars (70 %) sowie des Bearbeitungskonzepts (30 %).

Honorarwertung (70 %)
Der Angebotspreis wird mit 70 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 70 Punkte. Ein fiktives Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht (also "doppelt so teuer" ist), erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.

Bearbeitungskonzept (30 %)
Ein belastbares Bearbeitungskonzept ist von großer Bedeutung für die Vergabestelle. Das schriftliche Konzept der Projektplanung und Projektabwicklung wird daher mit insgesamt 30 % in die Endwertung einfließen, es sind somit maximal 30 Punkte zu erreichen.

ACHTUNG: Das Bearbeitungskonzept ist wertungsrelevant! Es wird neben dem im Angebot kalkulierten Preis über den Zuschlag entscheiden.

Die Bieter sollen konzeptionell auf maximal 5 DIN-A4-Seiten darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen.

Das schriftliche Bearbeitungskonzept muss mit dem Angebot über das Vergabeportal eingereicht werden.

Hinsichtlich der Bewertung des Bearbeitungskonzepts wird folgende Untergewichtung bekannt gegeben:

Konzept Projektplanung (Unterwichtung 15 %)
Im Rahmen des Konzepts soll bzgl. der Projektplanung zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen:

- Identifikation von Herausforderungen, Analyse der speziellen Situation
- Identifikation und Darstellung von Schnittstellen und Abhängigkeiten
- Organisation Projektteam, Rückgriff auf Erfahrungswerte

Das Konzept der Projektplanung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 15 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben.

15 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen optimalen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, keine Fragen offenlässt und eine qualitativ sehr hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.

14 - 11 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von geringerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen der folgenden Absätze angezeigt scheint.

10 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen überdurchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, nur vereinzelte Fragen offenlässt und eine qualitativ hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.

9 - 6 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von mittlerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen des folgenden Absatzes angezeigt scheint.

5 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen durchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu den wesentlichen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die zwar nachvollziehbare Ansätze enthält, jedoch wichtige Fragen offenlässt und eine qualitativ nur durchschnittliche Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.

4 - 1 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von großer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen, die im Ergebnis einen reibungslosen Ablauf des anspruchsvollen Bauvorhabens nicht mehr versprechen lassen.

0 Punkte erhält ein Konzept, das eine Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung völlig vermissen lässt und einen Erfolg für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben unmöglich erscheinen lässt.

Konzept der Projektabwicklung (Unterwichtung 15 %)
Im Rahmen des Konzepts soll bzgl. der Projektabwicklung zu folgenden Punkten eine nachvollziehbare und schlüssige Darstellung erfolgen:

- Terminsicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung
- Qualitäts- und Kostensicherung, Instrumente zur Steuerung und Heilung

Das Konzept der Projektabwicklung nach prognostisch zu erwartendem Projekterfolg fließt mit 15 % in die Gesamtwertung ein, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können. Es werden ganze und halbe Punkte vergeben.

15 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen optimalen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, keine Fragen offenlässt und eine qualitativ sehr hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.

14 - 11 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von geringerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen der folgenden Absätze angezeigt scheint.

10 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen überdurchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu allen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die in sich schlüssig und nachvollziehbar ist, nur vereinzelte Fragen offenlässt und eine qualitativ hochwertige Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.

9 - 6 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von mittlerer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen bzw. eher eine Einordnung in die Wertungsgrundlagen des folgenden Absatzes angezeigt scheint.

5 Punkte kann ein Bieter erhalten, wenn sich aus seiner Darstellung zu den benannten Punkten ergibt, dass die Herangehensweise an den Auftrag aus Sicht der Vergabestelle insgesamt einen durchschnittlichen Erfolg versprechen lässt. Dafür muss zu den wesentlichen benannten Punkten eine Aussage erfolgen, die zwar nachvollziehbare Ansätze enthält, jedoch wichtige Fragen offenlässt und eine qualitativ nur durchschnittliche Ausführung und Umsetzung erwarten lässt.

4 - 1 Punkte können erreicht werden, wenn nach Ansicht der Vergabestelle die benannten Kriterien in der Darstellung insgesamt angelegt sind, jedoch in einzelnen Punkten von der Vergabestelle im ordnungsgemäßen Ermessen erkannte Defizite von großer Bedeutung für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben vorliegen, die im Ergebnis einen reibungslosen Ablauf des anspruchsvollen Bauvorhabens nicht mehr versprechen lassen.

0 Punkte erhält ein Konzept, das eine Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung völlig vermissen lässt und einen Erfolg für das Planungs- und/oder spätere Bauvorhaben unmöglich erscheinen lässt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

- Eigenerklärung zur Eignung (Formular).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzprojekten für Ingenieurleistungen zur Tragwerksplanung (TWP) (Formular Referenzen)

Ein Referenzprojekt ist vergleichbar, wenn

o das Projekt in Bezug auf die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) mindestens die Leistungsphasen 2 bis 6 gem. HOAI §§ 49 ff. umfasst (Inhalte der Leistung)

UND

o das Projektvolumen in Bezug auf die anrechenbaren Kosten für die TWP [KG 300 und 400 (anteilig)] mindestens netto 1.000.000,00 EUR umfasst (Größenordnung des Projekts)

UND

o das Projekt zwischen 2016 und 2026 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).

ACHTUNG:
Mindestens eines der vorgenannten drei Mindestreferenzprojekte muss als "Inhalt der Leistung" zusätzlich die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (TWP) während des laufenden Betriebs einer Schule oder anderweitigen Bildungseinrichtung umfassen. Die vorgenannten Vorgaben für die "Größenordnung des Projekts" und den "Zeitraum des Projekts" müssen im Rahmen dieses Referenzprojekts ebenfalls erfüllt sein.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Tragwerksplanung aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

- Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von jeweils mindestens 500.000,00 EUR in dem entsprechenden Fachbereich "Tragwerksplanung" (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung)

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung