Die MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH mit Sitz in Niederzier ist ein Zusammenschluss der Städte Heimbach, Linnich, Nideggen, der Gemeinden Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich und Vettweiß in der Rechtsform der GmbH und führt als zentrale Vergabestelle Beschaffungsmaßnahmen für die Gesellschafterkommunen durch.
Das Verfahren wird im Auftrag der Gemeinde Nörvenich, im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Nörvenich durchgeführt.
Auftraggeber des Verfahrens ist:
Gemeinde Nörvenich
Der Bürgermeister
Bahnhofstraße 25
52388 Nörvenich
Gegenstand des Offenen Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen (Tragwreksplanung) gem. HOAI für das Projekt "Energetische Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus im OT Eschweiler über Feld" der Gemeinde Nörvenich.
Einzelheiten zum Projekt und den zu vergebenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen - Anlagen C) dem Planungsvertrag (Vergabeunterlagen - Anlage C02), den Bewerbungsbedingungen (Vergabeunterlagen Anlage - B01) und der Unterlage zum Bewertungsverfahren (Anlagen B02).
Bietereignung
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Anlage E01)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Anlage E 02)
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein
Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur/ Bauingenieur: Zugelassen ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur/ Bauingenieur zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekt/ Ingenieur/ Bauingenieur benennen.
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Anlage E03) Der Bieter muss die Umsätze dreier abgeschlossene Geschäftsjahre nachweisen.
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anlage E04) A - Mindestanforderungen an die Referenzen:
Benennung von mindestens 2 Referenzen mit jeweiligem folgendem Inhalt. Jede Referenz muss dabei für sich die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, ansonsten ist das Angebot von der weiteren Vergabe auszuschließen:
a) Projekte im Leistungsbild "Tragwerksplanung" gem. §§ 51 ff. HOAI 2021; b) Umbau/ Sanierung eines Bestandsgebäudes (Nicht als vergleichbar angesehen wird die Erbringung von Planungsleistungen im Rahmen der Erstellung eines Neubaus); c) mindestens Honorarzone III für Tragwerksplanung; d) Fertigstellung und Abnahme in den letzten 15 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung des Angebots endet. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen.
Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe der Anlage E04 folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;
- Art der ausgeführten Leistung und ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zum Leistungsbild. Zusätzlich wird darum gebeten, das jeweilige Referenzprojekt visuell (Fotos / Zeichnungen) darzustellen (zusätzliche Beilage einer Projektdarstellung (Bild, Text)).
- Honorarzone;
- Durchgeführte Leistungsphasen;
- Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276)
- Nennung Ausführungsfristen (Beginn LPH 1 bis Fertigstellung LPH 6)
- Auftraggeber mit Nennung und Kontaktdaten des diesbezüglichen Ansprechpartners (Abteilung, Name, Mailadresse)
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)
B - Mindestanforderungen an das festangestellte Personal: Der Bieter/ die Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu treffen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei festangestellte Architekten oder Ingenieure oder Bauingenieure mit Abschlüssen Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss verfügen.
Nach Feststellung der Bietereignung werden die Angebote wie folgt gewertet: Insgesamt können maximal 1.000,00 Punkte (= 100%) erreicht werden, davon maximal 700 Punkte (70%) für die Qualität (A1 und A2) und 300 Punkte (30%) für das Honorarangebot / auf den Preis (B).
Die Wertung der Qualität wird wie folgt aufgeteilt:
A1 - Projektumsetzung max. 400 Punkte = 40 %; Unterkriterien: A1.1 Konzept zur Organisation max. 200 Punkte, A1.2 Konzept zur Herangehensweise an das Projekt max. 200 Punkte,
A2 - Qualität Projektteam max. 300 Punkte = 30%; Unterkriterien zu A2= A2.1 - Je 2 Persönliche Referenzprojekte zu A) Projektleitung; B) Stellvertretende Projektleitung; max. 220 Punkte (je Referenz max. 55 Punkte), A2.2 - Berufliche Erfahrung als A) Anzahl der Berufsjahre als Projektleitung max. 40 Punkte, B) Anzahl der Berufsjahre als Stellvertretende Projektleitung max. 40 Punkte
Zuschlagsentscheidung: Für die Zuschlagsentscheidung wird für jedes Angebot eine Gesamtpunktzahl aus der Summe der Punkte für die Qualität und der Preispunkte berechnet. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Gleichstand: Bei Gleichstand der Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der größten Punktzahl bei dem Kriterium Qualität (Projektumsetzung und Projektteam) den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. Nähere Hinweise entnehmen Sie bitte den Anlagen B01 "Bewerbungsbedingungen" + B02 "Wertungsmatrix-Zuschlagskriterien"
Der Bieter hat folgende Unterlagen einzureichen:
Für die Eignungsprüfung erforderlich
Erklärung zu §§ 123 und 124 GWB - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen E01;
Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung E02;
Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit E03;
Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit E04;
Weitere Unterlagen für die Angebotsabgabe und die Angebotswertung
Angebotsschreiben D01
Aufstellung / Bieterangabe zu den eingereichten Unterlagen / Dokumenten D02
Qualität Erfahrung Projektteam (Projektleitung und Stellvertretung) D04
Honorarblatt D05
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen F02
Durch den Bieter zu erstellende Unterlagen bzw. vorzulegende Dokumente:
Leistungskonzepte
Diplom/ Zeugnis/ Eintragung in die entsprechende Berufskammer jeweils zu A) Projektleitung; B) Stellvertretende Projektleitung
Beüglich der Wertungs- und Zuschlagskriterien wird auf die Anlage B01 - Bewerbungsbedingungen und B02 - Wertungs-Zuschlagskriterien hingewiesen.
Die für die Angebotsabgabe einzureichenden Unterlagen sind in der Anlage A02 erläutert. In der Anlage A02 sind zudem die zusätzlich einzureichenden Anlagen/ Erklärungen/ Unterlagen bezüglich einer evtl. Bietergemeinschaft, evtl. Eignungsleihe, evtl. Einsatz von Unterauftragnehmern genau aufgeführt.
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen.
Vertragsgrundlagen: Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Anlagen C der Vergabeunterlagen, bestehend aus den Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung (nebst Anlagen). Aufgrund der Vergabeart "Offenes Verfahren" wird darauf hingewiesen, dass die Inhalte der Anlage C02 - Planungsvertrag nicht verhandelbar sind.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 62 VgV wird der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich in Textform über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Vor- und Nachteile ihres Angebots gegenüber des für den Zuschlag vorgesehenen Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informieren. Zur weiteren Verdeutlichung der Angebotswertung anhand der Zuschlagskriterien Anlage B02 wird dem Bieter seine erreichte Punktzahl in der Qualitätswertung mitgeteilt werden.