Verfahrensangaben

Ladeinfrastruktur für Elektrobusse mit CCS-Combo 2 Ladestecker

VO: SektVO Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG), vertreten durch die E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen
053340002002-33005-20
Neuköllner Straße 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D
Herr Benndorf
eu-beschaffung@eva-aachen.de
+492411814120

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473055
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31158000-8
31681500-0
31682000-7
34144910-0
31422000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Auftragsgegenstand ist insbesondere die technische Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die
ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Alle benötigten Komponenten von dem Übergabepunkt des Versorgungsnetzes bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug sind Bestandteil des Lieferumfangs des Auftragnehmers.
Insgesamt sind bis zu 27 Ladepunkte an stationären Ladegeräten, mit CCS-Combo 2 Ladestecker verteilt auf zwei Hallen (Halle 1: bis zu 9 Ladepunkte , Halle 2: bis zu 18 Ladepunkte)der ASEAG, mit mindestens je 90 kW zeitgleicher Ladeleistung je Ladepunkt zur Übernachtladung einzurichten. Die Ladepunkte müssen verschaltbar sein, sodass eine verschaltete Ladeleistung von mindestens 150 kW an jedem Ladepunkt je nach Schaltung dauerhaft möglich ist. Für jede Halle ist jeweils eine entsprechende dimensionierte Unterverteilung zu liefern. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Hierzu ist der Abschluss eines Liefervertrages vorgesehen.
Nach der Inbetriebnahme aller Komponenten hat der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines Verfügbarkeitsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen (mit einer Verlängerungsoption auf max. 12 Jahre).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG hat sich das Ziel gesetzt, ihre Fahrzeugflotte auf alternative Antriebstechnologien umzustellen. Im Zeitraum von 2019 bis 2025 wurden insgesamt 92 batterieelektrische Busse beschafft und im Liniennetz erfolgreich eingesetzt. Die Fahrzeuge werden mittels CCS-Combo-2-Ladestecker ausschließlich auf dem Betriebshof der ASEAG (Neuköllner Straße 1; 52068 Aachen) nachgeladen.

Neben den derzeit 92 Bussen, wurden 25 zusätzliche elektrische Fahrzeuge (8 Solo- und 17 Gelenkbusse) beschafft, die voraussichtlich Q3 2026 geliefert werden. Hierzu sind zusätzliche Nachlademöglichkeiten zu schaffen und bis zu 27 Ladepunkte zu errichten. Diese Ladepunkte werden auf zwei Hallen verteilt: In Halle 1 sind bis zu 9 Ladepunkte zu installieren, in Halle 2 bis zu 18 Ladepunkte.

Darüber hinaus hat die ASEAG ein übergeordnetes Betriebshofmanagementsystem einschließlich Lademanagementsystem beschafft, das im Jahr 2025 in Betrieb genommen wurde. Die für die Versorgung der Busse zu beschaffenden Ladegeräte müssen in die Systemarchitektur integriert und vom Lademanagementsystem gesteuert werden.

Auftragsgegenstand ist insbesondere die technische Projektierung und Planung, der Bau (Herstellung), die Lieferung, die Errichtung (Montage), die Installation, die Inbetriebnahme, die
ordnungsgemäße Übergabe, sowie die dauerhafte Instandhaltung einer Ladeinfrastruktur zum dauerhaften Betrieb von Elektrobussen mit ausschließlich elektrischem Antrieb im Batteriebetrieb. Alle benötigten Komponenten von dem Übergabepunkt des Versorgungsnetzes bis zum Kontaktsystem zum Fahrzeug sind Bestandteil des Lieferumfangs des Auftragnehmers.
Insgesamt sind bis zu 27 Ladepunkte an stationären Ladegeräten, mit CCS-Combo 2 Ladestecker verteilt auf zwei Hallen (Halle 1: bis zu 9 Ladepunkte , Halle 2: bis zu 18 Ladepunkte)der ASEAG, mit mindestens je 90 kW zeitgleicher Ladeleistung je Ladepunkt zur Übernachtladung einzurichten. Die Ladepunkte müssen verschaltbar sein, sodass eine verschaltete Ladeleistung von mindestens 150 kW an jedem Ladepunkt je nach Schaltung dauerhaft möglich ist. Für jede Halle ist jeweils eine entsprechende dimensionierte Unterverteilung zu liefern. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Hierzu ist der Abschluss eines Liefervertrages vorgesehen.
Darüber hinaus steht der Auftragnehmer dafür ein, dass die Ladeinfrastruktur auch für die Beschaffung weiterer Elektrobusse nach 2026 erweiterbar und auch für andere Hersteller von Elektrobussen vollumfänglich kompatibel ist.

Nach der Inbetriebnahme aller Komponenten hat der Auftragnehmer langfristig für alle Komponenten und die vollumfängliche Funktionalität der Ladestationen einzustehen, diese ggfs. nachzuliefern und einzubauen. Hierzu ist der Abschluss eines Verfügbarkeitsvertrages über eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen (mit einer jährlichen Verlängerungsoption auf max. 12 Jahre).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
60

Der Verfügbarkeitsvertrag ist über eine Laufzeit von 60 Monaten vorgesehen, mit einer jährlichen Verlängerungsoption auf max. 144 Monaten).

84
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Neuköllner Straße 1
52068
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Angebotspreis der Liefergegenstände und das Verfügbarkeitsentgelt -vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technik

Erfüllungsgrad der technischen Leistungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Service

Erfüllungsgrad der Serviceleistungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Details werden nach dem Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen (a-c) vorgehen:
a) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
b) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
c) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) anhand der genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9) genannten Angaben. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9) genannten Merkmalen. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Das Ranking erfolgt anhand der nachfolgend beschriebenen Methodik:

1. Anzahl und Vergleichbarkeit der 3 Mindestreferenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.
2. Anzahl der eingereichten Zusatzreferenzen (zusätzliche Referenzen zu den Mindestreferenzen) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (jede zusätzlich eingereichte Referenz erhält einen Punkt; es sind maximal 3 Punkte möglich). Zusätzlich zu den 3 Mindestreferenzen können bis zu 3 Zusatzreferenzen eingereicht werden, die im Rahmen der Bewerberauswahl Berücksichtigung finden.
3. Bei Gleichstand der Punktzahl der eingereichten Zusatzreferenzen wird die Summe der gelieferten Ladepunkte aus allen Referenzen als weiteres Kriterium genutzt.
4. Bei Gleichstand der Punktzahl der eingereichten Zusatzreferenzen, der Summe der gelieferten Ladepunkte aus allen Referenzen, wird der durchschnittliche Mindestjahresumsatz als weiteres Kriterium herangezogen.

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:

a) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen,
- wenn die beantragten Fördermittel zur Finanzierung des Projektes nicht in ausreichendem Umfang gewährt werden sollten,
- wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder
- die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte.

b) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird zwischen den Bewerbern anhand der unter Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber im Anschluss zur Abgabe indikativer Angebote sowie von Optimierungsvorschlägen auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote und Optimierungsvorschläge dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über die Abgabe von Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf.

c) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere die wesentlichen Vertragsinhalte sowie weitere Unterlagen im Entwurf zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in dieser Bekanntmachung genannte Vergabeportal (Ziffer 5.1.11) einzureichen.

e) Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, und Telefonnummer zu benennen.

f) Bewerber werden gebeten, die Vordrucke des Auftraggebers (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal abrufbar. Hinweis: Für den vollständigen Teilnahmeantrag reicht es nicht aus, nur die ausgefüllten Vordrucke einzureichen. Für manche Nachweise (z.B. Zertifikate) stellt der Auftraggeber keine Vordrucke bereit, dennoch wird der Nachweis gefordert.

g) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.

h) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.

i) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angabe sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.

j) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

k) Der Auftraggeber beabsichtigt, die zu beschaffende Leistung teilweise mit Fördermitteln zu finanzieren. Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass der bzw. die Förderanträge positiv beschieden werden. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn und soweit Zuwendungen nicht gewährt werden sollten.

l) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

20251205 MVV-JB vom 18.05.2026
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

SBRS GmbH
DE254211512
Großunternehmen
Hünxer Straße 149
46537
Dinslaken
Deutschland
DEA1F
tender@sbrs.com
+494075290122
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Ja

Unterauftragnehmer

Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

05.05.2026
18.05.2026

Angaben zum Angebot

AN vom 13.04.2026
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung