Verfahrensangaben

Erweiterung des Sirenensystem der Stadt Bad Münstereifel

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.11.2026
26.11.2026 09:00 Uhr
26.11.2026 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
+49 2253505-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

35240000-8
38822000-3
35121700-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel erweitert ihr Sirenensystem zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall zu erneuern. Hierfür wurde ein Beschallungsplan erstellt und die notwendigen Sirenenstandorte wurden festgelegt. Ebenso wurde im vorliegenden fachtechnischen Konzept die notwendigen technischen Anforderungen an die einzelnen Komponenten des Sirenensystems beschrieben. Diese Dokumentation ist als Anhang dieser Leistungsbeschreibung beigefügt.
Das fachtechnische Konzept verfolgt das Ziel, eine sachgerechte, funktionelle und wirtschaftliche Lösung umzusetzen.
Der Bieter hat das bestehende Sirenenwarnsystem zu erneuern und um weitere Standorte zu ergänzen.
Die angebotenen Sirenen und Sirenensteuerempfänger (POCSAG und Tetra-BOS) müssen entsprechend den technischen Rahmenbedingungen der Förderung des Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes förderfähig sein. Außerdem muss das Sirenenwarnsystem über eine Schnittstelle zum modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verfügen. Für den Betrieb der TETRA-Sirenensteuerempfänger sind die Vorgaben der BDBOS und der Autorisierten Stelle in Nordrhein-Westfalen einzuhalten.
Die Arbeiten für jeden Standort sind in Form eines Pauschalpreises anzubieten. Die jeweiligen Preise werden im angehangenen Preisblatt eingetragen. Trotz der sorgfältigen Planung, ist nicht auszuschließen, dass sich im Rahmen der Montagearbeiten herausstellt, dass die Tragfähigkeiten der Sirenenköpfe in einzelnen Dachstühlen oder Masten nicht gegeben ist bzw. die Standsicherheit der Fundamente einer Mastanlage nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund sind in den Preispositionen nicht bestimmt anfallende Leistungen aufgeführt.
Diese Maßnahme wird gefördert durch das Sirenenförderprogramm 2.0 und Sirenenförderprogramm NRW.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Sirenenanlagen werden auf grundsätzlichen auf Dächern öffentlicher Gebäude bzw. auf freistehenden Masten montiert. Die Ansteuerung/Auslösung der Sirenenanlagen muss per Funk (POCSAG und TETRA) erfolgen. Die Auslösung der Funksignale erfolgt durch die Leitstelle Euskirchen.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte aus den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Genaue Standorte werden nach Zuschlagserteilung bekannt gegeben.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Es findet eine reine Preisbewertung der jeweils angebotenen Bruttogesamtpreise (gem. ausgefülltem LV) statt. Das zuschlagfähige Angebot mit dem niedrigsten - noch angemessenen - Gesamtpreis erhält den Zuschlag.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme. Diese Maßnahme aus Sirenenförderprogramm 2.0 des Bundes aus dem Jahr 2021 und Sirenenförderprogramm NRW aus dem Jahr 2023.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMY1D2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

4
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Bad Münstereifel

Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung entsprechend des BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung").

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen: Es müssen mindestens 2 vergleichbare, abgeschlossene und abgenommene Projekte nachgewiesen werden, die die Aufstellung und fachgerechte Installation von mindestens 10 zusammenhängenden Sirenen in einer Kommune umfassen. Für jedes Projekt ist ein Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen.

Referenzzeitraum: In den letzten 5 Jahren, (Stichtag ist der Tag der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Vergabeportal).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie
- mindestens 6,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden).

Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.

Nachweis einer Transport- und Lagerversicherung, die Schäden am Archivgut selbst während der Transport- und Lagerungsphase abdeckt:
- mindestens 6,5 Mio. EUR je Schadensfall.

Weitere Anforderung:
Es handelt sich jeweils um Mindestanforderungen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Der AG behält sich vor, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern, die für die Angebotsaufforderung vorgesehen sind, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.

Achtung: Wir bitten keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung