Vergabe von Planungsleistungen - Hangsicherung Feuerwehrgerätehaus
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
27.01.2025 12:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
+49 2253 505 177

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71327000-6
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel beabsichtigt infolge der Hochwasserkatastrophe 2021 einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Bad Münstereifel. Dieses wurde durch die angrenzende Erft stark beschädigt, weshalb eine Sanierung nicht ausreichend ist. Der geplante Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses soll an derselben Stelle erfolgen. Dies befindet sich an der Kölner Straße in Bad Münstereifel. Hierzu muss die Felsböschung zur angrenzenden L 194 mitbetrachtet werden. Die Maßnahmen zur Hangsicherung werden durchgeführt, wenn das beschädigte Feuerwehrgerätehaus abgerissen wurde und somit ausreichend Platzbedarf vorhanden ist. Es liegt ein geotechnisches Gutachten zur Bewertung der Hangsituation vor Ort vor. Diese Stellungnahme zeigt auf, dass eine Gefährdung durch Steinschlag und Erdrutsche im Bereich der Feuerwehr und des angrenzenden Parkplatzes vorliegt. Um diese Gefährdung reduzieren zu können, sollen Sicherungsarbeiten an der Böschung durchgeführt werden. Eine Sicherung des Hangs ist unumgänglich, da es auf Grund der progressiven Aufwitterung zu Spaltenbildungen, Unterhöhlungen und folglich dadurch auch zu größeren Massenbewegungen kommen kann. Gleichzeitig wird durch das hochzugfeste Netz eine Taschenausbildung ausgeschlossen. Die aktuelle Situation der Hangböschung im Bereich des Feuerwehrgerätehauses wird in Abbildung 2 in der Leistungsbeschreibung genauer dargestellt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für die Sicherungsmaßnahme der Böschung wird eine Planung notwendig, welche den genauen Herstellungsvorgang vorgibt. Als Sicherungsmaßnahmen wird ein hochzugfestes Stahldrahtgeflecht mit Rückverankerung empfohlen. Hierbei werden die Nägel auf Grund der tiefen reichenden Verwitterung im kritischen Bereich mit einer Länge von 4,0 bis 8,0 m ausgeführt. Zusätzlich sind für die Krall- und Ankerplatten Vertiefungen zu schaffen, so dass eine Vorspannung des Netzes möglich ist. Abschließend wird eine Erosionsschutzmatte mit Anspritzbegrünung notwendig, da es sich zum Teil um wenig verwitterungsresistente Gesteine (Tonsteine) handelt.

Durch die Planung soll die Ausdehnung der Maßnahme in Form eines Lageplans, Schnitten und Ansichten dargestellt werden. Da es sich bei der Maßnahme um eine "flexible" Böschungssicherung handelt, wird der "Ausführungsplan" als "Bestandsplan" durch die bauausführende Firma erst nach der Erstellung der Sicherung erstellt. Dabei kann das Nagelraster auf ca. 2,5 m * 2,5 m bis 3,5 m * 3,5 m aufgeweitet werden. Dies muss durch eine statische Berechnung festgelegt werden. Allerdings werden durch die Inhomogenitäten (Klüfte, Spalten, Einmuldungen) Zusatznägel notwendig, wodurch zum Teil kein regelmäßiges Nagelraster entsteht, was geplant werden muss.
Die erste Nagelreihe ist ca. 0,5 m über der Oberkante Gradiente = Arbeitsraum/Parkplatz und die letzte Nagelreihe ist unterhalb der Oberkante der Felsböschung zu planen, wobei eine zusätzliche Nagellage oberhalb der Felsböschungskante zur Sicherung des Schutznetzes in diesem Bereich anzuordnen ist. Der Netzabschluss oben, unten und an den Seiten wird mit Seilankern (d=14,5 mm, 4,0 m lang) und abgespannten Randseilen vorgenommen, so dass das Geflecht über die Böschungsknicke gespannt werden kann. Hier werden, aufgrund der unregelmäßigen Netzgeometrie, insgesamt ca. 16 Seilanker erforderlich. Die Planung der Hangsicherung soll gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erfolgen.

Für die Sicherungsmaßnahme der Böschung wird des Weiteren eine Tragwerksplanung notwendig, welche die Standfestigkeit der Hangsicherung vorgibt. Die Tragwerksplanung soll ergänzend zur Objektplanung durchgeführt werden, sodass eine ausreichende Sicherheit durch die Vernagelung vorliegt. Als Sicherungsmaßnahmen wird ein hochzugfestes Stahldrahtgeflecht mit Rückverankerung empfohlen. Hierbei werden die Nägel auf Grund der tiefen reichenden Verwitterung im kritischen Bereich mit einer Länge von 4,0 bis 8,0 m ausgeführt. Zusätzlich sind für die Krall- und Ankerplatten Vertiefungen zu schaffen, so dass eine Vorspannung des Netzes möglich ist. Abschließend wird eine Erosionsschutzmatte mit Anspritzbegrünung notwendig, da es sich zum Teil um wenig verwitterungsresistente Gesteine (Tonsteine) handelt.

Durch die Planung soll die Ausdehnung der Maßnahme in Form eines Lageplans, Schnitten und Ansichten dargestellt werden. Da es sich bei der Maßnahme um eine "flexible" Böschungssicherung handelt, wird der "Ausführungsplan" als "Bestandsplan" durch die bauausführende Firma erst nach der Erstellung der Sicherung erstellt. Dabei kann das Nagelraster auf ca. 2,5 m * 2,5 m bis 3,5 m * 3,5 m aufgeweitet werden. Dies muss durch eine statische Berechnung festgelegt werden. Allerdings werden durch die Inhomogenitäten (Klüfte, Spalten, Einmuldungen) Zusatznägel notwendig, wodurch zum Teil kein regelmäßiges Nagelraster entsteht, was geplant werden muss.
Die erste Nagelreihe ist ca. 0,5 m über der Oberkante Gradiente = Arbeitsraum/Parkplatz und die letzte Nagelreihe ist unterhalb der Oberkante der Felsböschung zu planen, wobei eine zusätzliche Nagellage oberhalb der Felsböschungskante zur Sicherung des Schutznetzes in diesem Bereich anzuordnen ist. Der Netzabschluss oben, unten und an den Seiten wird mit Seilankern (d=14,5 mm, 4,0 m lang) und abgespannten Randseilen vorgenommen, so dass das Geflecht über die Böschungsknicke gespannt werden kann. Hier werden, aufgrund der unregelmäßigen Netzgeometrie, insgesamt ca. 16 Seilanker erforderlich.
Die Tragwerksplanung der Hangsicherung soll gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erfolgen.
Außerdem dient das beiliegende Baugrundgutachten als Grundlage zur weiteren Planung.

Einzelheiten zu den spezifischen Leistungspflichten sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kölnerstraße 8
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar Planer

Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie
der Informationsunterlage.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers

Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie
der Informationsunterlage.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021. Der unter Punkt "Umfang der Auftragsvergabe" benannte Auftragswert stellt nur die addierten (mehrere Planungsobjekte) anrechenbaren Kosten nach HOAI dar. Eine Aufschlüsselung erfolgt in den Vergabeunterlagen.

Hinweis zum Punkt: Umfang der Auftragsvergabe - Geschätzter Wert ohne MwSt: Die angegebene Auftragswertschätzung basiert bezüglich der Grundleistungen auf einer vorläufigen Schätzung der anrechenbaren Kosten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYP2S

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV durchgeführt werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.]

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Allgemeine Angaben

Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Einsatz von Nachunternehmer: Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebots noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise beizubringen: -Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung") - Berufshaftpflichtversicherung mit den geltenden Spezifikationen (siehe nachfolgend) - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen

Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB

Einzureichen, soweit einschlägig. Bei Bietergemeinschaften
ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
abzugeben.

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung § 75 Abs. 1 oder 2 VgV

Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem.
§ 75 Abs. 1-3 VgV. Nachweisform: Eigenerklärung des
Bieters/Bietergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des
Angebotes. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von der
Bietergemeinschaft als solcher einzureichen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung an die Eignung: Berufshaftpflichtversicherung

Erforderlich ist, dass der Bewerber einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: -mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung an die Eignung - Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft (betreffend Planungsleistungen nach HOAI)

Der Auftraggeber bewertet die technische Leistungsfähigkeit u.a. anhand von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten höchstens fünf Jahren mit Angabe des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die nicht mehr als max. fünf Jahre zurückliegen. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote.
Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Planungsleistungen (Abschluss der Leistungsphase 8) in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden.
Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass jeweils mind. 2 wertbare Referenzen vorgelegt werden müssen. Wird keine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Eine Referenz ist wertbar, wenn sie inhaltlich folgende Anforderungen erfüllt:
- Mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte der letzten fünf Jahre mit dem Leistungsinhalt der wesentlichen Grundleistungen der Leistungsstufen 2-4 und 6-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke nach der HOAI
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt.
Nachweisform: Eigenerklärung des
Bieters/Bietergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des
Angebotes.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung