Für die Sicherungsmaßnahme der Böschung wird eine Planung notwendig, welche den genauen Herstellungsvorgang vorgibt. Als Sicherungsmaßnahmen wird ein hochzugfestes Stahldrahtgeflecht mit Rückverankerung empfohlen. Hierbei werden die Nägel auf Grund der tiefen reichenden Verwitterung im kritischen Bereich mit einer Länge von 4,0 bis 8,0 m ausgeführt. Zusätzlich sind für die Krall- und Ankerplatten Vertiefungen zu schaffen, so dass eine Vorspannung des Netzes möglich ist. Abschließend wird eine Erosionsschutzmatte mit Anspritzbegrünung notwendig, da es sich zum Teil um wenig verwitterungsresistente Gesteine (Tonsteine) handelt.
Durch die Planung soll die Ausdehnung der Maßnahme in Form eines Lageplans, Schnitten und Ansichten dargestellt werden. Da es sich bei der Maßnahme um eine "flexible" Böschungssicherung handelt, wird der "Ausführungsplan" als "Bestandsplan" durch die bauausführende Firma erst nach der Erstellung der Sicherung erstellt. Dabei kann das Nagelraster auf ca. 2,5 m * 2,5 m bis 3,5 m * 3,5 m aufgeweitet werden. Dies muss durch eine statische Berechnung festgelegt werden. Allerdings werden durch die Inhomogenitäten (Klüfte, Spalten, Einmuldungen) Zusatznägel notwendig, wodurch zum Teil kein regelmäßiges Nagelraster entsteht, was geplant werden muss.
Die erste Nagelreihe ist ca. 0,5 m über der Oberkante Gradiente = Arbeitsraum/Parkplatz und die letzte Nagelreihe ist unterhalb der Oberkante der Felsböschung zu planen, wobei eine zusätzliche Nagellage oberhalb der Felsböschungskante zur Sicherung des Schutznetzes in diesem Bereich anzuordnen ist. Der Netzabschluss oben, unten und an den Seiten wird mit Seilankern (d=14,5 mm, 4,0 m lang) und abgespannten Randseilen vorgenommen, so dass das Geflecht über die Böschungsknicke gespannt werden kann. Hier werden, aufgrund der unregelmäßigen Netzgeometrie, insgesamt ca. 16 Seilanker erforderlich. Die Planung der Hangsicherung soll gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erfolgen.
Für die Sicherungsmaßnahme der Böschung wird des Weiteren eine Tragwerksplanung notwendig, welche die Standfestigkeit der Hangsicherung vorgibt. Die Tragwerksplanung soll ergänzend zur Objektplanung durchgeführt werden, sodass eine ausreichende Sicherheit durch die Vernagelung vorliegt. Als Sicherungsmaßnahmen wird ein hochzugfestes Stahldrahtgeflecht mit Rückverankerung empfohlen. Hierbei werden die Nägel auf Grund der tiefen reichenden Verwitterung im kritischen Bereich mit einer Länge von 4,0 bis 8,0 m ausgeführt. Zusätzlich sind für die Krall- und Ankerplatten Vertiefungen zu schaffen, so dass eine Vorspannung des Netzes möglich ist. Abschließend wird eine Erosionsschutzmatte mit Anspritzbegrünung notwendig, da es sich zum Teil um wenig verwitterungsresistente Gesteine (Tonsteine) handelt.
Durch die Planung soll die Ausdehnung der Maßnahme in Form eines Lageplans, Schnitten und Ansichten dargestellt werden. Da es sich bei der Maßnahme um eine "flexible" Böschungssicherung handelt, wird der "Ausführungsplan" als "Bestandsplan" durch die bauausführende Firma erst nach der Erstellung der Sicherung erstellt. Dabei kann das Nagelraster auf ca. 2,5 m * 2,5 m bis 3,5 m * 3,5 m aufgeweitet werden. Dies muss durch eine statische Berechnung festgelegt werden. Allerdings werden durch die Inhomogenitäten (Klüfte, Spalten, Einmuldungen) Zusatznägel notwendig, wodurch zum Teil kein regelmäßiges Nagelraster entsteht, was geplant werden muss.
Die erste Nagelreihe ist ca. 0,5 m über der Oberkante Gradiente = Arbeitsraum/Parkplatz und die letzte Nagelreihe ist unterhalb der Oberkante der Felsböschung zu planen, wobei eine zusätzliche Nagellage oberhalb der Felsböschungskante zur Sicherung des Schutznetzes in diesem Bereich anzuordnen ist. Der Netzabschluss oben, unten und an den Seiten wird mit Seilankern (d=14,5 mm, 4,0 m lang) und abgespannten Randseilen vorgenommen, so dass das Geflecht über die Böschungsknicke gespannt werden kann. Hier werden, aufgrund der unregelmäßigen Netzgeometrie, insgesamt ca. 16 Seilanker erforderlich.
Die Tragwerksplanung der Hangsicherung soll gemäß den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) erfolgen.
Außerdem dient das beiliegende Baugrundgutachten als Grundlage zur weiteren Planung.
Einzelheiten zu den spezifischen Leistungspflichten sind den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.