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Vergabe von Planungsleistungen - Verkehrsanlagen Feuerwehrgerätehaus
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.12.2024 12:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
+49 2253 505 177

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71322500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 sind größere Gebäude- und Infrastrukturschäden am Standort des Feuerwehrgerätehauses (FWGH) an der Kölner Straße 8 in Bad Münstereifel entstanden.
Im Gesamtgebiet der Feuerwehr befinden sich zwei Parkplatzflächen: ein kleiner Parkplatz nördlich und ein großer Parkplatz südlich des Feuerwehrgerätehauses. Beide wurden durch die enormen Wassermassen stark beschädigt und sollen ertüchtigt werden. Ebenso die drei Zuwegungen über drei Brückenbauwerke.
Neben den bereits thematisierten Parkplätzen befinden sich auf der gegenüberliegenden Erftseite zwei weitere Parkplätze, welche räumlich direkt an das Arenal der zu beplanende Fläche anschließen. Aus diesem Grund sollen diese beiden Parkplätze in dem Konzept mitbetrachtet werden.
Aufgrund der Komplexität der Gesamtmaßnahme soll im Zusammenhang mit der Objektplanung Verkehrsanlagen im Vorfeld ein Gesamtverkehrskonzept zur Erschließung der Fläche erstellt werden.
Hierbei ist folgende Planungsleistung notwendig:
- Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung sind Grund- und Besondere Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Verkehrsanlagen
nach § 47 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 13.1 HOAI 2021 (LPH 1-9 + Besondere Leistungen gemäß der Anlage 12 der HOAI LPH 8) sowie ein übergeordnetes Verkehrskonzept gem. Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden stufenweise sowie teilweise optional vergeben.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

1.100.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Die vorbenannten Laufzeiten sind aufgrund der technischen Eingabemöglichkeiten nicht korrekt wiedergegeben. Es ist vorab ein Gesamtverkehrskonzept zu leisten. Hieran anschließend die LPH nach HOAI. Die Laufzeit kann daher noch nicht fixiert werden.

Es erfolgt jedoch nach dem Gesamtverkerhskonzept eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-3, LPH 4-8 sowie LPH 9.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kölnerstraße 8
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar Planer

Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie
der Informationsunterlage.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 40

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Referenzen der vorgesehenen Person des verantwortlichen Planers

Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix sowie
der Informationsunterlage.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 60

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1:
Übergeordnetes Erschließungs- und Verkehrskonzept Objektplanung Verkehrsanlagen LPH 1-3 (für die drei Brücken und die drei Parkplätze)
Stufe 2:
Objektplanung Verkehrsanlagen LPH 4-8, örtliche Bauüberwachung (für die drei Brücken und die drei Parkplätze)
Stufe 3:
Objektplanung Verkehrsanlagen LPH 9 (für die drei Brücken und die drei Parkplätze)

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur
sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Der unter Punkt "Umfang der Auftragsvergabe" benannte Auftragswert stellt nur die addierten (mehrere Planungsobjekte) anrechenbaren Kosten nach HOAI dar. Eine Aufschlüsselung erfolgt in den Vergabeunterlagen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYP79

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV durchgeführt werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

[ Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ]

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Sonstiges
Allgemeine Angaben

Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber
zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft
zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnaheantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.

Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den
öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrags durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Eignungsleihe:
Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bewerber kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden.
Sofern vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Teilnahmeantrag beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.

Einsatz von Nachunternehmer:
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise beizubringen: - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung") - Berufshaftpflichtversicherung mit den geltenden Spezifikationen (siehe nachfolgend) - Eigenerklärung zum Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bewerber, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen

Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB

Einzureichen, soweit einschlägig. Bei Bietergemeinschaften
ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung § 75 Abs. 1 oder 2 VgV

Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem.
§ 75 Abs. 1-3 VgV. Nachweisform: Eigenerklärung des
Bieters/Bietergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des
Angebotes. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von der
Bietergemeinschaft als solcher einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung an die Eignung: Berufshaftpflichtversicherung

Erforderlich ist, dass der Bewerber einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: -mindestens 5 Mio EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio EUR je Verstoß für sonstige Schäden. Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein
Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Nachweisform: Eigenerklärung Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des
Teilnahmeantrags.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung an die Eignung: Angabe technische Fachkräfte

Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der
technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
anzugeben. Es sind mindestens 2 technische Fachkräfte anzugeben
(Mindestanforderung an die Eignung). Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV - Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft (betreffend Planungsleistungen mit vergleichbaren Anforderungen (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)

Mit der Leistungsbeschreibung Vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden.
Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt, dass mind. 2 wertbare Referenzen vorgelegt werden müssen.
Wird keine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Anforderungen gelten wie folgt: Mindestens 2 vergleichbare Referenzen, die folgende
Anforderungen erfüllen: Objektplanung Verkehrsanlagen mit wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 der Verkehrsanlagenplanung nach HOAI (§ 47 HOAI iVm Anlage 13.1 HOAI)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
70,00

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jährlicher Gesamtumsatz netto (Mindestanforderung an die Eignung sowie Auswahlkriterium nach § 51 VgV)

Jährlicher Gesamtumsatz der Bewerberin/der
Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 250.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft. Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Prozentanteil, genau)
30,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung