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Rechtsberatungsdienstleistungen Vergabe-, Bau- und Vertragsrecht
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.12.2024
09.12.2024 12:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
022535050

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79100000-5
79110000-8
79112000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Infolge der Hochwasser- und Starkregenereignisse im Sommer 2021 kam es zu erheblichen Schäden an
diversen Bauwerken, der Infrastruktur und Ähnlichem.
Die Leistungen umfassen die allgemeine vergabe-, bau- und vertragsrechtliche Beratung sowie (jeweils
entsprechend der Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber) die Erstellung der
Vergabeunterlagen und die Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren inklusive der
Erstellung der Vergabevermerke im Zusammenhang mit der Beseitigung der Schäden der Starkregen- und
Hochwasserkatastrophe 07/2021 sowie Folgemaßnahmen im Zusammenhang mit diesen
Vergabeverfahren. Diese beinhaltet insbesondere:
§ Vergabe-, bau- und vertragsrechtliche Beratungsleistungen und deren Auswirkung auf
die Fördermittel
§ Vergabemanagement für eine Vielzahl an Verfahren
§ Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren
§ Vertretung gegenüber Vergabekammern bzw. Gerichten.

Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungen umfassen die allgemeine vergabe-, bau- und vertragsrechtliche Beratung.

Der Auftraggeber schätzt diese auf Grundlage
einer Betrachtung der in der Vergangenheit aufgekommenen Fragen auf etwa 75.

Der Auftraggeber schätzt die Anzahl der Einzelaufträgen auf Grundlage einer Betrachtung
der in der Vergangenheit durchgeführten Vergabeverfahren und der noch zu beseitigenden
Schäden auf etwa 600.
Die Schätzung eines konkreten Aufwandes für die Vertretung vor den Vergabekammern und Gerichten ist aufgrund der in der Natur der Sache liegenden Unvorhersehbarkeit, ob Vertretungen
überhaupt erforderlich werden und wenn in welchem Umfang, nicht möglich.

Umfang der Auftragsvergabe

5.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, die Rahmenvereinbarung einseitig durch empfangsbedürftige Erklärung um jeweils 24 Monate zu verlängern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich mitzuteilen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Für die Berechnung des Zuschlagskriteriums Preis ist ein Stundensatz (netto) anzugeben. Die Angabe von
unterschiedlichen Stundensätzen für Inhaber des Unternehmens/Partnern und angestellten Mitarbeitern
(z.B. "Junior Partner", "Associate") ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
Weitere Details zur Vergütung von Reisezeiten und zur Erstattung von Kosten ergeben sich aus der Anlage
"Rahmenvereinbarung"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

Erfahrung des Teams bei der Komplettbegleitung von Vergabeverfahren (VOB/A, VOB/A EU)
Zuzüglich zu den 30 als Mindestanforderung einzureichenden Referenzen können bis zu 30 Referenzen als zu bewertendes Zuschlagskriterium eingereicht werden.

Anforderungen:
Angabe von geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren
Geeignet ist eine Referenz, wenn sie sich auf folgende Leistungen bezieht:
1) Komplettbegleitung eines Vergabeverfahrens aus den Bereichen der VOB/A und der VOB/A EU, deren Auftragsgegenstand mit dem Auftragsgegenstand der hiesigen Ausschreibung vergleichbar ist. Vergleichbar ist ein Auftragsgegenstand, wenn er sich auf folgenden Themenbereich bezieht:
Rechtliche Beratung und Durchführung eines Vergabeverfahren, das im Zusammenhang mit der Beseitigung oder der Neuerrichtung von Bauwerken, Infrastruktur und Ähnlichem oder der Beseitigung von Schäden an Bauwerken, Infrastruktur oder Ähnlichem steht; trotz Vergleichbarkeit dürfen sich die Referenzen des Zuschlagskriteriums 2.1 jedoch nicht auf Vergabeverfahren aus dem Bereich von "Architekten- und Ingenieursleistungen" beziehen.
Die Vergleichbarkeit erfordert nicht, dass die Referenzen in einem Zusammenhang mit Leistungen in einem von Hochwasser betroffenen Gebiet stehen.
2) Leistungen, die vollständig erbracht worden sind
Erläuterungen:
Geeignet sind sowohl
- Referenzen, deren Beauftragung und spätere Leistungserbringung sich von vorn herein schwerpunktmäßig allein auf die Komplettbegleitung eines einzelnen Vergabeverfahrens bezieht als auch
- Referenzen, die als Einzelauftrag auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung geschlossen/abgerufen wurden und dessen Beauftragung und spätere Leistungserbringung sich auf die Komplettbegleitung eines einzelnen Vergabeverfahrens bezieht.
- Eine Komplettbegleitung ist nur gegeben, wenn das Beratungsteam-Mitglied die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens -abgesehen von der notwendigen inhaltlichen Zuarbeit und Bewertung des Auftraggebers- mit nur ganz wenigen Ausnahmen alleine bearbeitet und durchgeführt hat; eine solche Ausnahme von der Vorgabe der alleinigen Bearbeitung ist die durch einen weiteren Rechtsanwalt/Rechtsanwältin durchgeführte Qualitätskontrolle.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität des mit Ausführung des Auftrags betrauten Personals

"Fachanwaltstitel aus dem Bereich des Vergaberechts und/oder des Bereichs des Bau- und Architektenrechts

Neben den Fachanwaltstiteln im Vergabe- und Bau- und Architektenrecht, die ein Eignungskriterium darstellen, wird im Rahmen der Zuschlagskriterien positiv bewertet, wenn weitere der fünf Teammitglieder über einen oder sogar beide Fachanwaltstitel aus den Bereichen verfügen.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

"Erfahrung des Teams bei der Komplettbegleitung von Vergabeverfahren (UVgO, VgV - "Architekten- und Ingenieursleistungen")

Zuzüglich zu den 25 als Mindestanforderung einzureichenden Referenzen können bis zu insg. 20 Referenzen als zu bewertendes Zuschlagskriterium eingereicht werden. Fünf (5) dieser Referenzen dürfen ausschließlich aus dem Bereich der UVgO - "Architekten- und Ingenieursleistungen" stammen. Die übrigen 20 Referenzen dürfen aus dem Bereich der UVgO - "Architekten- und Ingenieursleistungen" oder der VgV - "Architekten- und Ingenieursleistungen" stammen. "

"MIndestanforderungen:
Von dem Team sind mindestens 25 Referenzen anzugeben.
Diese 25 Referenzen können sich beliebig auf den Bereich der UVgO oder der VgV - ""Architekten- und Ingenieursleistungen"" verteilen.

Von diesen 25 Referenzen sind für die benannten fünf Personen mindestens nachzuweisen:
- Für drei der fünf Personen: je drei Referenzen
- Für die anderen zwei der fünf Personen: je eine Referenz

Erläuterungen:
Für die Vergabe der Punktzahl (also ungeachtet der Mindestanzahl) werden maximal weitere 20 Referenzen berücksichtigt, da eine höhere Anzahl an Referenzen keine im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis relevante, erhöhte Qualifikation vermutet lässt."

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

"Erfahrung des Teams hinsichtlich der Organisation, insb. der Verteilung von Einzelaufträgen auf einzelne Teammitglieder und deren Zusammenarbeit untereinander, bei der Durchführung einer Vielzahl von Vergabeverfahren, die auf Abruf/Einzelbeauftragungauf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung durch einen Auftraggeber erbracht werden müssen

Zuzüglich zu der einen (1) als Mindestanforderung einzureichenden Referenzen können bis zu 4 Referenzen als zu bewertendes Zuschlagskriterium eingereicht werden. "

"Mindestanforderungen:
Es ist mindestens eine (1) Referenz anzugeben.

Erläuterungen:
Für die Vergabe der Punktzahl (also ungeachtet der Mindestanzahl) werden lediglich weitere 4 Referenzen berücksichtigt, da eine höhere Anzahl an Referenzen keine im Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis relevante, erhöhte Qualifikation vermutet lässt.

Die Referenzen können sich beliebig auf die Mitglieder des Beratungsteams verteilen. "

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die
Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und
privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe
im Juli 2021 (Fördermittelrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2022.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
5.000.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYPUL

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160
Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161
Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Vorbehaltlich des § 9 VgV erfolgt die gesamte Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und den
Bietern elektronisch.
Bieterfragen und Hinweise sind digital über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen
www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de zu stellen und werden nur über diese beantwortet. Eine
telefonische Beantwortung von Bieterfragen erfolgt nicht.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich die
Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.
Fragen oder Hinweise gelten als rechtzeitig, wenn sie spätestens 7 Tage vor Ablauf der
Angebotsabgabefrist über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Der Auftraggeber stellt auf dieser Vergabeplattform Unterlagen ein (auch ggf. neue, sich ändernde oder
ergänzende Unterlagen). Der Bieter hat sich hierüber selbst verantwortlich fortlaufend zu informieren.
Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin verlangt werden, sind
ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt
einzureichen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen ist als Satellit mit dem Vergabemarktplatz NRW
verbunden (Plattformverbund evergabeNRW). Aufgrund eines Wechsels des technischen Betriebs des
Vergabemarktplatzes NRW wird wegen der systemseitigen Abhängigkeit auch der Satellit, die
Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen in dem Zeitraum
vom 26.11.2024 bis 01.12.2024
nicht zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass in diesem Zeitraum das System nicht nutzbar ist
und auch für Unternehmen/Bieter insbesondere keine Möglichkeit besteht, auf Verfahren zuzugreifen,
Bieterfragen zu stellen oder Angebote einzureichen. Bei der Bemessung der Länge der
Angebotsabgabefrist wurde diese Einschränkung bereits berücksichtigt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Angaben über befugte Personen Personen und das Öffnungsverfahren

Die Angebotsöffnung findet elektronisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, werden entsprechende Angebote aus
dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Aufzählung der Eignungskriterien

Angaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
o Erklärung, dass einer der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen einen Fachanwaltstitel im Vergaberecht hat
o Erklärung, dass einer der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen einen Fachanwaltstitel im Bau- und Architektenrecht hat
o Erklärung, dass 5 Fachkräfte, d.h. Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen, die im Bereich des Vergaberechts tätig sind, im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden (Beratungsteam).
Die Teammitglieder sind zu benennen.
Die 5 Fachkräfte müssen über die nachfolgend näher angegebene Mindestanzahl an Berufsjahren verfügen, in denen sie in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 30 Stunden pro Woche, ausgenommen Urlaubs- und übliche Krankheitszeiten) im Bereich des Vergaberechts tätig waren:
- Mindestens 2 der 5 Fachkräfte: 10 Jahre, wobei durchschnittlich ein erheblicher Teil (etwa 35 %) der Zeit für Vergaberechts-Fälle aus dem Bereich des Architekten- & Ingenieurs- und Bauvergaberechts aufgewendet worden sein müssen
- Mindestens 1 der 5 Fachkräfte: 5 Jahre, wobei durchschnittlich ein erheblicher Teil (etwa 35 %) der Zeit für Vergaberechts-Fälle aus dem Bereich des Architekten- & Ingenieurs- und Bauvergaberechts aufgewendet worden sein müssen
- Mindestens 1 der 5 Fachkräfte: 3 Jahre, wobei durchschnittlich ein gewisser Teil (etwa 25 %) der Zeit für Vergaberechts-Fälle aus dem Bereich des Architekten- & Ingenieurs- und Bauvergaberechts aufgewendet worden sein müssen
- Mindestens 1 der Fachkräfte: 2 Jahre, wobei durchschnittlich ein gewisser Teil (etwa 10 %) der Zeit für Vergaberechts-Fälle aus dem Bereich des Architekten- & Ingenieurs- oder Bauvergaberechts aufgewendet worden sein müssen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweise wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
o Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den vergangenen drei Jahren
in Höhe von insg. 750.000,00 EUR / Jahr, der sich wie folgt untergliedert:
§ 675.000,00 EUR / Jahr im Bereich des Vergaberechts
§ 75.000 EUR / Jahr im Bereich des Baurechts

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung

Nachweis über das Bestehen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 10.000.000,00 EUR je Versicherungsfall sowie 10.000.000,00 EUR Jahreshöchstleistung.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung