Die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen. Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Feuerwehregerätehaus Bad Münstereifel. Ziel der hier angefragten Planung ist die Planung eines Interims für das Feuerwehrgerätehaus in Bad Münstereifel an zwei Standorten. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebende Planungsleistung umfasst nur noch die Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume. Die anderen notwendigen Leistungsbilder wurden größtenteils bereits durch separate Vergabeverfahren vergeben. Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben.Eine detaillierte Übersicht zu den im EU-Verfahren ausgeschriebenen Leistungen findet sich in der Leistungsbeschreibung. Eine Aufteilung in weitere Lose findet nicht statt.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).
Es handelt sich um eine Planungsleistung bezüglich Zweier Interim für ein Feuerwehrgerätehaus.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten stellen sich wie folgt dar:
(1) bzgl. Hauptinterim, inkl. Inventar nach KG 600: 455.205,89 EUR netto(2) bzgl. innerstädtisches Kleininterim, inkl. Inventar nach KG 300, KG 400, KG 600: 233.995,87 EUR netto
Gewichtungsfaktor = 60
Details siehe Vergabeunterlagen
Gewichtungsfaktor = 40
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Details siehe Vertrag.- Stufe 1: LPH 1-4- Stufe 2: LPH 5-7- Stufe 3: LPH 8- Stufe 4: LPH 9
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzend zu den geforderten Nachweisen - Unterpunkt 5.1: Für die Abgabe derUnterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt,die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, fürderen Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungenvom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist dieBeibringung als Eigenerklärung ausreichend. Bietergemeinschaften: MehrereBieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaftzusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihremAngebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) einreichen. Wird eineBietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft diegeforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.Präqualifikation: Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, diein der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches VerzeichnisPräqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. eineranderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb derEU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe derRegistrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem AngebotNachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sinddiese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Alsvorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit demAngebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft)zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmenbedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesemUnternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:- Eignungsleiheerklärung Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichenAuftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie dietechnische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für denAuftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem ereine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzuist mit dem Angebot beizubringen: -Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen-Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG: -Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit gleichlautend sind).Weiter: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung,ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmterEignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechendenEignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieterim Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielleLeistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführungentsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Achtung: Nimmt der Bietereine Eignungsleihe zur technischen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) vor, somuss er das eignungsverleihende Unternehmen auch als einfachenNachunternehmer einsetzen. Nachweisform allgemein: Zur Abgabe derErklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofernvom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringensind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt demAngebot beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einerBietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgendenEignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.
Folgende Vertreter werden im Vieraugenprinzip die Angebote nach Ablauf der Frist öffnen:Vertreter des Auftraggebers
Bieter und deren Vertreter/Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Es gilt § 56 VgV.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWB.
Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. - "Architekt" - Nachweisform: Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 VgV Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.
Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 90.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Nachweisform: Eigenerklärung, Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2024 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bieter darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2024, 2023, 2022 die Jahre 2021, 2022 und 2023 an.
Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:- mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie - mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Nachweisform: Eigenerklärung, Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.
Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen.
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.Der AG behält sich vor, vor Leistungsbeginn von dem Zuschlagsprätendenten, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
Geeignete Referenzen der Bieter betreffend Objektplanung Gebäude und Innenräume aus den letzten 5 Jahren aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien:- Vorlage von mind. 3 Referenzen, die jeweils die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume" gem. § 34 Abs. 3 HOAI umfassen - Vorlage von mind. 3 Referenzen des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume", die jeweils Baukosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 in Höhe von mind. 455.000 Euro (brutto) aufweisen - Vorlage von mind. 3 Referenzen des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume", deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III (nach HOAI) zuzuweisen ist
Ein Referenzprojekt kann nur berücksichtigt werden, soweit - dieses aus den letzten fünf Jahren stammt und abgeschlossen ist. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Fünf-Jahres-Korridors ist der Ablauf der Angebotsfrist- Eine individuelle Referenzbeschreibung je Referenzprojekt beigefügt ist, aus der die wesentlichen Leistungsinhalte der Referenz hervorgehen
Diese Anforderungen sind jeweils Mindestanforderungen an die Eignung. Nachweisform: Eigenerklärung, Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer)Beschreibung: Bieter/Bietergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Angebot einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsfrist sind zusätzlich einzureichen: - Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll + Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV