Vergabe von Planungsleistungen - Interim Feuerwehrgerätehaus
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.05.2025 12:00 Uhr
26.05.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Bad Münstereifel
053660004004-31001-12
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@bad-muenstereifel.de
+49 2253505-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

CLP Rechtsanwälte Schmidt, Wittenberg, Scheffen & Partner mbB
DE257454134
Bachstraße 12
10555
Berlin
Deutschland
DE300
info-berlin@clp-law.de
+49 (0)30 - 5 49 08 72 - 0
+49 (0)2 11 - 94 25 65 - 99
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71200000-0
71210000-3
71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Bad Münstereifel wurde durch die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 in weiten Teilen stark betroffen. Ein Großteil des Stadtgebietes mit seinen engen Tälern wurde durch Überflutungen, sehr dynamischen Abflüssen, Hangrutschungen und Geröll- und Sedimentstein- ab -und -austrag stark in Mitleidenschaft gezogen.
Durch die Ereignisse im Juli 2021 entstanden umfangreiche Schäden an dem Feuerwehregerätehaus Bad Münstereifel.
Ziel der hier angefragten Planung ist die Planung eines Interims für das Feuerwehrgerätehaus in Bad Münstereifel an zwei Standorten. Die in diesem EU-Verfahren zu vergebende Planungsleistung umfasst nur noch die Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume. Die anderen notwendigen Leistungsbilder wurden größtenteils bereits durch separate Vergabeverfahren vergeben. Weitere erforderliche Planungsleistungen werden national vergeben.
Eine detaillierte Übersicht zu den im EU-Verfahren ausgeschriebenen Leistungen findet sich in der Leistungsbeschreibung.
Eine Aufteilung in weitere Lose findet nicht statt.

Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es handelt sich um eine Planungsleistung bezüglich Zweier Interim für ein Feuerwehrgerätehaus.

Die vorläufigen anrechenbaren Kosten stellen sich wie folgt dar:

(1) bzgl. Hauptinterim, inkl. Inventar nach KG 600: 455.205,89 EUR netto
(2) bzgl. innerstädtisches Kleininterim, inkl. Inventar nach KG 300, KG 400, KG 600: 233.995,87 EUR netto

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
340
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Marktstr. 11-15
53902
Bad Münstereifel
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Gewichtungsfaktor = 60

Details siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gewichtungsfaktor = 40

Details siehe Vergabeunterlagen

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, Details siehe Vertrag.
- Stufe 1: LPH 1-4
- Stufe 2: LPH 5-7
- Stufe 3: LPH 8
- Stufe 4: LPH 9

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YDMYVJM

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

588062-2024

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergänzend zu den geforderten Nachweisen - Unterpunkt 5.1: Für die Abgabe der
Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt,
die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für
deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen
vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Bietergemeinschaften: Mehrere
Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem
Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) einreichen. Wird eine
Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die
geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifikation: Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die
in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis
Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer
anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der
EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot
Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind
diese ergänzend einzureichen. Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Als
vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem
Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft)
zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen
bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem
Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen:
- Eignungsleiheerklärung Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen
Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den
Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu
ist mit dem Angebot beizubringen: -Eigenerklärung des Bieters Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen-Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den AG: -Verpflichtungserklärung des Leihenden seine Kapazitäten zur
Verfügung zu stellen - Eignungserklärung des Beliehenen zur Überprüfung durch den AG, ob
er geeignet ist den Zweck der Beleihung durch den Bewerber zu erfüllen (zu den
Eignungskriterien sowie Nichtvorliegend von Ausschlussgründen wird auf das
Eignungskriterium "Nachunternehmer" verwiesen, da die Eignungskriterien insoweit
gleichlautend sind).
Weiter: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung,
ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter
im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Achtung: Nimmt der Bieter
eine Eignungsleihe zur technischen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) vor, so
muss er das eignungsverleihende Unternehmen auch als einfachen
Nachunternehmer einsetzen. Nachweisform allgemein: Zur Abgabe der
Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern
vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen
sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem
Angebot beizufügen. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer
Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden
Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Folgende Vertreter werden im Vieraugenprinzip die Angebote nach Ablauf der Frist öffnen:
Vertreter des Auftraggebers

Bieter und deren Vertreter/Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es gilt § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV.
- "Architekt" - Nachweisform: Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1 VgV Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.

Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Eignung.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 90.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Nachweisform: Eigenerklärung, Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.

Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Sofern für das Jahr 2024 noch keine Zahlen vorliegen sollten, so weist der Bieter darauf hin und gibt anstelle der Jahre 2024, 2023, 2022 die Jahre 2021, 2022 und 2023 an.

Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie
- mindestens 3,0 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Nachweisform: Eigenerklärung, Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.

Hierbei handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen.

Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG behält sich vor, vor Leistungsbeginn von dem Zuschlagsprätendenten, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Geeignete Referenzen der Bieter betreffend Objektplanung Gebäude und Innenräume aus den letzten 5 Jahren aufgegliedert nach nachfolgenden Unterkriterien:
- Vorlage von mind. 3 Referenzen, die jeweils die wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume" gem. § 34 Abs. 3 HOAI umfassen
- Vorlage von mind. 3 Referenzen des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume", die jeweils Baukosten der Kostengruppen 300-400 nach DIN 276 in Höhe von mind. 455.000 Euro (brutto) aufweisen
- Vorlage von mind. 3 Referenzen des Leistungsbilds "Objektplanung Gebäude und Innenräume", deren Planungsanforderung jeweils mind. der Honorarzone III (nach HOAI) zuzuweisen ist

Ein Referenzprojekt kann nur berücksichtigt werden, soweit
- dieses aus den letzten fünf Jahren stammt und abgeschlossen ist. Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Fünf-Jahres-Korridors ist der Ablauf der Angebotsfrist
- Eine individuelle Referenzbeschreibung je Referenzprojekt beigefügt ist, aus der die wesentlichen Leistungsinhalte der Referenz hervorgehen

Diese Anforderungen sind jeweils Mindestanforderungen an die Eignung. Nachweisform: Eigenerklärung, Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Angebots.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer)
Beschreibung: Bieter/Bietergemeinschaften können Teile des Auftrags als
Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Angebot einreichen: -
Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte
Anforderung durch den Auftraggeber nach Angebotsfrist sind zusätzlich einzureichen: -
Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung
der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§
123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) +
Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung +
Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im
relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll +
Eigenerklärung zur Berufsbefähigung nach § 75 Abs. 1 oder Abs. 2 VgV

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung