[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahl Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
(1) Eigenerklärung zu Erfahrungen/einschlägigen Referenzen im Bereich Planung durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021-2026) sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bewerbers, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar erachtet der Auftraggeber insbesondere Objektplanungsleistungen für Feuerwehrgerätehäuser, Feuerwachen, Rettungswachen, Gerätehäuser des THW oder vergleichbarer Organisationen. Entspricht die Referenz keiner der ausdrücklich genannten Kategorien, obliegt es dem Bewerber, die Vergleichbarkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen durch entsprechende Beschreibungen zu belegen.
Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz:
- Art und Umfang der Leistung, insbesondere Benennung der zu koordinierenden Planungsdisziplinen,
- Auftragswert und Baukosten
- der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse)
- der Erbringungszeitpunkt sowie
- die Größe des jeweiligen Objekts.
Mindestanforderung:
Erforderlich ist mindestens eine Referenz für die Erbringung von Planungsleistungen mit Baukosten iHv. 1,5 Mio. EUR netto (KG300-400).
Bescheinigungen/Referenzschreiben des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Bauzeichner, Bürotätigkeiten/Schreibkräfte, sonstige Mitarbeiter).