Schwellenwechsel und Gleiswiederherstellung
Bauleistung (Gleis- und Tiefbau)
Eisenbahnstrecke Düren-Kreuzau
Diese Ausschreibung wird im Wege eines nicht offenen Verfahrens gem. § 48 SektVOunter Verwendung des bestehenden Qualifizierungssystem gem. § 37 SektVO. Das Qualifizierungssystem gem. § 48 SektVO ersetzt den Teilnahmewettbewerb.Mit einer verkürzten Angebotsfrist von 10 Tagen haben sich alle Bieter einverstanden erklärt.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2018 /S 213 - 489107