Beschaffung eines ÖPNV-Systems zur Umsetzung von EFM2 inkl. ITCS, Bordrechnersystem, Planungs- und Vertriebssoftware
Die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH (BTG) möchte neue Bordrechner mit Ticketingfunktionalität für rund 250 Fahrzeuge sowie ein neues ITCS und ein passendes Vertriebshintergrundsystem mit EFM-Funktionalität beschaffen. Folgende Module sind Auftragsbestandteil: - Tarifdatenverwaltung - Ticketverkauf Papier und elektronisch - Vertriebshintergrundsystem - Betriebsleitsystem ITCS - Fahrer- und Fahrgastkommunikation - Betriebsüberwachung und Störungsbearbeitung - Echtzeitschnittstellen und Anbindung zentrale Datendrehscheibe - 250 Bordrechner für Busse und ca. 10 Bordrechner zum Einsatz in Vorverkaufsstellen. Weiterhin wird ein neues Fahrplanungs- und Personaldispositionssystem benötigt, das von der Rurtalbus GmbH eingesetzt wird. Die Leistungen sollen im Wege einer Gesamtvergabe vergeben werden. Die BTG erhält Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Erneuerung ihrer Systeme und Umsetzung von EFM2. Die Vergabe der Leistungen soll im August 2025 abgeschlossen werden. Der Bieter beginnt unmittelbar im Anschluss mit der Leistungserbringung. Bis zum 31.12.2025 sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: Umsetzung Leitstelle sowie Umsetzung EFM und BR. Das Gesamtprojekt muss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums der Zuwendung am 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Sitz und Betriebshof der Rurtalbus GmbH
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der Erweiterten Richtwertmethode, wie in der Aufforderung zur Interessenbestätigung beschrieben.
Preis
Summe der erzielten Punkte bei den SOLL-Positionen und Summe der erzielten Punkte bei den Konzeptbewertungen
Der Auftrag wird nach einer Vorinformation im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben (§ 36 Abs. 5 SektVO).
Das neue ÖPNV-System soll der Optimierung des Fahrbetriebs dienen und so dazu beitragen, dass schädliche Umwelteinwirkungen reduziert werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.