Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben (§ 36 Abs. 5 SektVO). (Die Angabe "Offenes Verfahren" ist auf fehlende Auswahlmöglichkeiten auf der Vergabeplattform zurückzuführen.)
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind daher aufgefordert, der Auftraggeberin ihr Interesse an dem zu vergebenden Auftrag schriftlich bis zum genannten Schlusstermin für den Eingang von Interessensbekundungen (bezeichnet als Angebotsfrist) mitzuteilen.
Die Interessenbekundung muss insbesondere die vollständigen
Kontaktdaten (Name des Unternehmens, Ansprechpartner, Anschrift,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse) des interessierten Wirtschaftsteilnehmers enthalten, damit die Auftraggeberin das Unternehmen zur Interessensbestätigung und damit zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb auffordern kann.
Die Auftraggeberin plant eine Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden, auf die Höchstzahl 5.
Aus dem Kreis der Wirtschaftsteilnehmer, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen,
werden daher bis zu 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Auswahlkriterium ist die Qualität der Referenzen (siehe die Erläuterung bei dem betreffenden Eignungskriterium). Die Vergabestelle behält sich die Aufforderung von weniger als 5 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor, sofern weniger als 5 Bewerber qualifiziert sind.