Beschaffung eines ÖPNV-Systems zur Umsetzung von EFM2 inkl. ITCS, Bordrechnersystem, Planungs- und Vertriebssoftware
Die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH (BTG) möchte neue Bordrechner mit Ticketingfunktionalität für rund 250 Fahrzeuge sowie ein neues ITCS und ein passendes Vertriebshintergrundsystem mit EFM-Funktionalität beschaffen.Folgende Module sind Auftragsbestandteil:- Tarifdatenverwaltung- Ticketverkauf Papier und elektronisch- Vertriebshintergrundsystem- Betriebsleitsystem ITCS- Fahrer- und Fahrgastkommunikation- Betriebsüberwachung und Störungsbearbeitung- Echtzeitschnittstellen und Anbindung zentrale Datendrehscheibe- 250 Bordrechner für Busse und ca. 10 Bordrechner zum Einsatz in VorverkaufsstellenWeiterhin wird ein neues Fahrplanungs- und Personaldispositionssystem benötigt, das von der Rurtalbus GmbH eingesetzt wird.Die Leistungen sollen im Wege einer Gesamtvergabe vergeben werden.Die BTG erhält Zuwendungen im Rahmen einer Projektförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Erneuerung ihrer Systeme und Umsetzung von EFM2.Die Vergabe der Leistungen soll im August 2025 abgeschlossen werden. Der Bieter beginnt unmittelbar im Anschluss mit der Leistungserbringung. Das Gesamtprojekt muss bis zum Ende des Bewilligungszeitraums der Zuwendung am 31.12.2026 abgeschlossen sein.
Sitz und Betriebshof der Rurtalbus GmbH
Die vorliegende Bekanntmachung ist eine Aktualisierung der Bekanntmachung Nr. 544258-2024 vom 11.09.2024, die mit der Bekanntmachung Nr. 589628-2024 vom 01.10.2024 korrigiert wurde, und der Bekanntmachung Nr. 658526-2024 vom 29.10.2024, die mit der Bekanntmachung Nr. 666580-2024 vom 04.11.2024 aktualisiert wurde.Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass das Interesse an einer Teilnahme am Vergabeverfahren noch bis Freitag, den 04.04.2025, 12:00 Uhr, bekundet werden kann.Die Aufforderung zur Interessenbestätigung und zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb wird am 04.04.2025 erfolgen.Unternehmen, die ihr Interesse zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren bereits bekundet haben, müssen keine nochmalige Interessenbekundung übersenden!
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben (§ 36 Abs. 5 SektVO). (Die Angabe "Offenes Verfahren" ist auf fehlende Auswahlmöglichkeiten auf der Vergabeplattform zurückzuführen.)Interessierte Wirtschaftsteilnehmer, die ihr Interesse an einer Teilnahme am Vergabeverfahren bislang nicht bekundet haben, sind daher aufgefordert, der Auftraggeberin ihr Interesse an dem zu vergebenden Auftrag schriftlich bis zum genannten Schlusstermin für den Eingang von Interessensbekundungen (bezeichnet als Frist für den Eingang der Angebote) mitzuteilen.Die Interessenbekundung muss insbesondere die vollständigenKontaktdaten (Name des Unternehmens, Ansprechpartner, Anschrift,Telefonnummer und E-Mail-Adresse) des interessierten Wirtschaftsteilnehmers enthalten, damit die Auftraggeberin das Unternehmen zur Interessensbestätigung und damit zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb auffordern kann.Die Auftraggeberin plant eine Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe zugelassen werden, auf die Höchstzahl 5.Aus dem Kreis der Wirtschaftsteilnehmer, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen,werden daher bis zu 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das Auswahlkriterium ist die Qualität der Referenzen (siehe die Erläuterung bei dem betreffenden Eignungskriterium). Die Vergabestelle behält sich die Aufforderung von weniger als 5 Bewerbern zur Angebotsabgabe ausdrücklich vor, sofern weniger als 5 Bewerber qualifiziert sind.
Das neue ÖPNV-System soll der Optimierung des Fahrbetriebs dienen und so dazu beitragen, dass schädliche Umwelteinwirkungen reduziert werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkanntund gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.
Mit der Interessenbestätigung legt der Bewerber einen aktuellen Auszugaus dem Handelsregister, der zum Ende der Bewerbungsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf, vor. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Von Bietern aus einem anderen Mitgliedstaat ist eine gleichwertige, aktuelle Bescheinigung des Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche, oder falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und124 GWB.
Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse anderer Unternehmen am Unternehmen des Bewerbers sowie des Bewerbers an anderen Unternehmen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich der Leistung, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Bewerber eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung nachgewiesen wird. DieMindestversicherungssummen je Schadensfall betragen: 5 000 000 EURbei Personenschäden, 5 000 000 EUR bei Sachschäden, 3 000 000 EUR bei Vermögensschäden, pro Jahr zweifach maximiert.
Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Fachbereichen zur Bearbeitung vergleichbarer Projekte.
Bescheinigung einer gültigen DIN-EN ISO-9001 Zertifizierung oder eines gleichwertigen Nachweises.
Bescheinigung einer gültigen DIN-EN ISO-27001 Zertifizierung oder eines gleichwertigen Nachweises.
Angabe von mindestens zwei vergleichbaren, abgenommenen Referenzprojekten aus den Jahren 2022 bis zum Zeitpunkt derInteressenbestätigung.Maßgeblich für die Wertbarkeit der Referenz ist das Datum der Gesamtabnahme.Die Referenz muss die Beschreibung des Projekts und der ausgeführten Leistung sowie die Angabe des Auftraggebers, der Kontaktdaten des Ansprechpartners, des Ausführungszeitraums und des Auftragsvolumens enthalten.Die Bewertung der Referenzen im Hinblick auf die Auswahl der Bewerber, die bei Überschreitung der Bewerber-Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand vonSchulnoten auf Basis der Beschreibung des Bewerbers. Bewertet wird die Qualität der jeweiligen Referenz hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Projekt. Bei der Bewertung wird der Durchschnittswert aus den maximal fünf besten Referenzen eines Bewerbers zu Grunde gelegt.