Verfahrensangaben

Vergebener Auftrag: Vollumfängliche Materialversorgung (Supply-Chain-Management) m...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Krankenhaus Jülich GmbH
DE269198528
52428
Jülich
Deutschland
DEA26
info@kh-juelich.de
024616202005

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+492211473055
+492211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60000000-8
33140000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vollumfängliche Materialversorgung (Supply-Chain-Management) mit medizinischen und allgemeinen Verbrauchsmaterialien für die Krankenhaus Jülich GmbH

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die prozessorientierte, vollumfängliche Materialversorgung (Vollversorgung) des Auftraggebers mit medizinischen Produkten sowie allgemeinen Verbrauchsmaterialien. Ziel ist die Abbildung einer lückenlosen Supply-Chain, inkl. Beschaffung, Bevorratung und digitaler Prozesssteuerung.

Die Leistung kombiniert die Beschaffung und Bevorratung medizinischer Verbrauchsartikel (CPV 33140000-3) mit einer umfassenden logistischen Dienstleistung (CPV 60000000-8). Die Bereitstellung der IT-Plattform erfolgt als notwendiges Prozesswerkzeug des Dienstleisters (SaaS).

Diese Ausschreibung erfolgt ausschließlich als Gesamtvergabe der vollständigen Leistungsposition (Materialversorgung, IT-Plattform, Logistik, Reporting/Abrechnung, Compliance, Implementierung/Schulung). Teilvergaben, Los- oder Partialangebote sind unzulässig (§ 97 Abs. 4 GWB). Der Zuschlag erfolgt nur für das vollständige Gesamtpaket.

Die Leistung umfasst insbesondere:
- Beschaffungsmanagement: Bedarfsgerechte Beschaffung und Bevorratung im Zentrallager des Anbieters.
- IT-Lösung (SaaS): Bereitstellung einer browserbasierten Plattform zur kostenstellenbezogenen Bestellung (ca. 45 Kostenstellen / ca. 150 Nutzer).
- Logistik: Präzise Kommissionierung und logistische Anlieferung frei Verwendungsstelle (Nachtanlieferung).
- Cross-Docking: Übernahme der Apothekenlogistik ab der Versorgungsapotheke in Kerpen.

Nähere Informationen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2030

Eine optionale Verlängerung um bis zu zweimal 12 Monate ist möglich, sofern der Auftraggeber dies spätestens 13 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich erklärt.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Der Wertungspreis für den Preisvergleich berechnet sich aus der Summe der folgenden drei Positionen:

1. Bereinigter Musterwarenkorb (4 Jahre):
Für jedes der 4 Vertragsjahre wird der (stets gleichbleibende) Wert des Musterwarenkorbs (Anlage 2) um den für das jeweilige Jahr angebotene Rückvergütungssatz (%) gemäß Anlage 3 (TAB 1) reduziert.
Berechnung:
- Jahr 1: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 1)
- Jahr 2: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 2)
- Jahr 3: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 3)
- Jahr 4: Musterwarenkorb x (100% - Rückvergütungssatz Jahr 4)
- = Zwischensumme A

Dienstleistungs-Grundpauschalen (4 Jahre)
- Summe der Dienstleistungs-Grundpauschalen (Jahr 1 + Jahr 2 + Jahr 3 + Jahr 4) gemäß Anlage 3 (TAB 1)
- = Zwischensumme B

2. Variable Sonderleistungen (hochgerechnet):
- Summe der Variablen Sonderleistungen gemäß Anlage 3 (TAB 2)
- = Zwischensumme C

3. Festpreis für Projektplan, Implementierung und Schulung (einmalig):
- Festpreis gemäß Anlage 3 (TAB 1)
- = Zwischensumme D

Wertungspreis: = Zwischensumme A + B + C + D

Nähere Angaben sind der Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
IT-Qualität

Die Bewertung erfolgt auf Basis der detaillierten bebilderten Dokumentation zur IT-Plattform (Anlage 3, TAB 3).

Nähere Angaben sind der Matrix für IT-Qualität in Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Versorgungssicherheit

Teilkriterium 1: Redundanz- & Bevorratungsstrategie (Max. 8 Punkte)

8 Punkte (Hervorragend): Der Bieter weist mindestens 4 unterschiedliche Redundanztypen nach (z. B. eigenes Sicherheitslager für A-Artikel > 4 Wochen, vertragliche Bevorratungsgarantien der Hersteller, Zweitlieferanten-Netzwerk, automatisierte Bestandsüberwachung mit KI-basierter Frühwarnung).

5 Punkte (Gut): Nachweis von 2 bis 3 Redundanztypen. Die Strategie ist schlüssig, stützt sich aber primär auf die eigene Lagerhaltung ohne tiefere Integration der Hersteller und Händler.

2 Punkte (Basis): Es werden nur Standard-Maßnahmen genannt (z. B. "wir haben ein großes Lager"). Keine spezifischen Zusagen für kritische Artikelgruppen.

0 Punkte: Keine Angaben oder lediglich Verweis auf allgemeine Lieferfähigkeit.

Teilkriterium 2: Fehlmengen- & Ersatzartikelprozess (Max. 7 Punkte)

7 Punkte (Exzellent): Vollständig systemgestützter Prozess. Bei Engpass erfolgt proaktive Meldung innerhalb von 4 Stunden inklusive Vorschlag von mindestens zwei gleichwertigen Alternativartikeln (inkl. Preis- und Bildvergleich im Portal). Einbindung des klinischen Anwenders in den Freigabeprozess ist digital abgebildet.

4 Punkte (Zweckmäßig): Information über Fehlmengen erfolgt zeitnah. Alternativartikel werden auf Anfrage oder nach manueller Prüfung durch den Support angeboten.

1 Punkt (Schwach): Rein reaktiver Prozess: AG muss Fehlmengen selbst im System erkennen oder telefonisch nachfragen.

0 Punkte: Kein definierter Prozess für den Umgang mit Lieferabrissen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Logistik

Die Bewertung erfolgt auf Basis des eingereichten Logistikkonzepts und Exit-Konzepts (Anlage 3, TAB 3).

Nähere Angaben sind der definierten Matrix für Logistik in Anlage 4 "Bewertungsanleitung" zu entnehmen.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Diese Ausschreibung erfolgt ausschließlich als Gesamtvergabe der vollständigen Leistungsposition (Materialversorgung, IT-Plattform, Logistik, Reporting/Abrechnung, Compliance, Implementierung/Schulung). Teilvergaben, Los- oder Partialangebote sind unzulässig (§ 97 Abs. 4 GWB). Der Zuschlag erfolgt nur für das vollständige Gesamtpaket.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des interessierten Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler bzw. Widersprüche, so ist die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe über die in diesem Vergabeverfahren verendete Vergabeplattform in Textform darauf hinzuweisen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der eVergabe-Plattform abrufbar.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die in diesen Vergabeunterlagen vorgesehenen Verfahren und Regelungen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu ändern oder außer Kraft zu setzen. Änderungen werden allen Bietern schnellstmöglich in geeigneter Form mitgeteilt. Sie sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil dieser Vergabeunterlagen.
Eine Vergütung/Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Angebotserstellung erfolgt nicht.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.