Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
Erklärung über die in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ausgeführten vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind die Leistungen, wenn die Grabungen im Genehmigungsbereich des LVR durchgeführt wurden, das Grabungsgebiet mindestens 10 ha betrug sowie römische und/oder metallzeitliche Fundschwerpunkte vorlagen.
Für jede Referenz sind der Ansprechpartner, die Art und der Umfang der ausgeführten Leistung, die Größe der Fläche, die Dauer der Leistungserbringung in Wochen, die Auftragssumme und der Ausführungszeitraum anzugeben.
Mindestbedingung: Durchführung der vergleichbaren Grabungsleistungen auf einer Fläche von mindestens 10 ha.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.
In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.