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Verfahrensangaben

DN Henry-Ford-Straße-Archäologie

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.03.2026
16.03.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

WIN.DN GmbH
HRB 2343
Am Langen Graben 1
52353
Düren
Deutschland
DEA26
info@windn.de
+49 2421-695400
+49 2421-6954029

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 22114730-45

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71351914-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die WIN.DN GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Düren, entwickelt als Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Auftrag der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau ein interkommunales Gewerbegebiet an der Henry-Ford-Straße in Düren. Die Planfläche umfasst ca. 13 ha.
Auf Forderung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) wurde auf der Fläche eine sog. "harte Prospektion" durchgeführt (PR 2025/1103), bei der insb. vier Bodendenkmäler nachgewiesen wurden.
Vor weiteren, bodeneingreifenden Maßnahmen ist eine bauvorgreifende archäologische Ausgrabung erforderlich, um die wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung der archäologischen Befunde und Funde sicherzustellen. Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht ist daher die Durchführung einer vollständigen archäologischen Ausgrabung einschließlich wissenschaftlicher Aufarbeitung und Projektbegleitung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht ist daher die Durchführung einer vollständigen archäologischen Ausgrabung einschließlich wissenschaftlicher Aufarbeitung und Projektbegleitung, insb.:
AP 1 - Projektvorbereitung
AP 2 - Archäologische Feldarbeit
AP 3 - Wissenschaftliche Aufarbeitung
AP 4 - Projektbegleitung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Düren
Deutschland
DEA26

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YRYY2W3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:
- Angabe zu den Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben ferner das ausgefüllte Formblatt "523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen" vorzulegen.

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.

In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:

Erklärung über die in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ausgeführten vergleichbaren Leistungen.

Vergleichbar sind die Leistungen, wenn die Grabungen im Genehmigungsbereich des LVR durchgeführt wurden, das Grabungsgebiet mindestens 10 ha betrug sowie römische und/oder metallzeitliche Fundschwerpunkte vorlagen.

Für jede Referenz sind der Ansprechpartner, die Art und der Umfang der ausgeführten Leistung, die Größe der Fläche, die Dauer der Leistungserbringung in Wochen, die Auftragssumme und der Ausführungszeitraum anzugeben.
Mindestbedingung: Durchführung der vergleichbaren Grabungsleistungen auf einer Fläche von mindestens 10 ha.

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.

In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:

Anzahl an Wissenschaftlern, Grabungstechnikern, Grabungsfachkräften und Grabungshelfern im Unternehmen im Mittel der letzten 3 Jahre

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.

In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:

Angabe zur wissenschaftlichen Leitung und weiterem Personal

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.

In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:

Berechtigung nach der Prospektions- und Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.

In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung

Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben:

- Angabe zu Erfahrungen mit 3D-Scans

Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen.
Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen.

In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Bedingungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung