1. Tragwerksplanung Grundleistungen Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI § 51 (Teil 4 Abschnitt 1) für die Erweiterung und Sanierung des Bauhofs der Gemeinde Kall.
Die Honorarermittlung erfolgt objektweise (§ 11 HOAI) für folgende Objekte:
Objekt A+B: Neubau Verwaltungs- und Sozialgebäude mit angebauter Werkhalle (Grundauftrag; die Bauweise wird im Zuge der Planung festgelegt)
Objekt C: Sanierung und statisch-konstruktive Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 1)
Objekt D: Sanierung und statisch-konstruktive Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 2)
Objekt E: Umbau und Erweiterung Fahrzeughalle in Stahlrahmenbauweise (Option 3)
Besondere Randbedingungen: setzungsempfindliche, heterogene Auffüllungen (Geotechnische Kategorie 3), Sondergründung mittels Spezialtiefbau (z. B. CMC-Säulen oder Bohrpfähle), Erdbebeneinwirkungen gemäß DIN EN 1998/NA, historische bergbauliche Nutzung des Standorts, Rückbau- und Baugrubenplanung im Bestand.
Besondere Leistungen:
LP 3:
Nachweis der Erdbebensicherung
LP 4:
Nachweis der Erdbebensicherung
Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Nachweise der Feuerwiderstandsdauer)
LP 5-6:
Ortstermine inkl. Mitwirken bei der Baustellenkontrolle (als Pauschale)
Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis)
Besondere Leistungen bzgl. des vorstehend genannten Leistungsbilds und zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden
Der Planerauftrag wird stufenweise beauftragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Objekt A+B (Grundauftrag) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Aufgrund der aktuellen haushaltsrechtlichen Situation der Gemeinde Kall ist derzeit nur die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahme (Objekt A+B) gesichert. Die Tragwerksplanungsleistungen für die Objekte C, D und E werden als optionale Leistungen ausgeschrieben; ihr Abruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Sicherung der Finanzierung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die optionalen Leistungen innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss ganz oder objektweise abzurufen; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.