1. Technische Ausrüstung Grundleistungen Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 55 (Teil 4 Abschnitt 2) für die Erweiterung und Sanierung des Bauhofs der Gemeinde Kall. Die Leistungen umfassen die im Projekt relevanten Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 Abs. 2 HOAI (u. a. Sanitär-, Wärmeversorgungs-, Lufttechnik-, Starkstrom-, Fernmelde-, Förder-, nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation).
Die Honorarermittlung erfolgt objektweise (§ 11 HOAI) je Anlagengruppe für folgende Objekte:
Objekt A+B: Neubau Verwaltungs- und Sozialgebäude mit angebauter Werkhalle einschließlich Heizzentrale, Nahwärmenetz und PV-Anlagen (Grundauftrag)
Objekt C: Energetische Sanierung und technische Ertüchtigung Bestandsgebäude (Option 1)
Objekt D: Energetische und technische Sanierung Bestandsgebäude einschließlich Anschluss an das Nahwärmenetz (Option 2)
Objekt E: Umbau, Erweiterung und technische Anpassung Fahrzeughalle einschließlich Elektro- und PV-Anlagen (Option 3)
Besondere Randbedingungen: Entwicklung eines Wärmeversorgungs- und Erzeugerkonzeptes für den Standort (Heizzentrale mit Nahwärmenetz, Einbindung der Bestandsgebäude, Nutzung erneuerbarer Energien) unter Berücksichtigung der Anforderungen des GEG sowie einschlägiger Förderprogramme (u. a. BEG/BEW); werkstattspezifische Betriebstechnik (u. a. Absaugung, Druckluft, Abscheidetechnik, Eigenbedarfstankstelle); Ladeinfrastruktur für den kommunalen Fuhrpark; Versorgungssicherheit und Funktionsfähigkeit des Standortes im Katastrophen- und Krisenfall; setzungsempfindliche, heterogene Auffüllungen (Geotechnische Kategorie 3) und historische bergbauliche Nutzung des Standorts, zu berücksichtigen insbesondere bei erdverlegten Leitungen und Trassen, beim Erdungs- und Blitzschutzkonzept sowie bei der Entwässerung.
Besondere Leistungen:
LP 1-8: Aufstellung und Fortschreibung von Raumbüchern
LP 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung; detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis; Berechnung von Lebenszykluskosten
LP 5: Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Teilnahme und besondere Präsentation der Planung in Gremien (als Pauschale)
Zusätzliche Leistungen (auf Stundensatzbasis)
Besondere Leistungen bzgl. des vorstehend genannten Leistungsbilds und zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber im Laufe der Planung nach Bedarf ggf. noch beauftragt werden
Der Planerauftrag wird stufenweise beauftragt. Mit Vertragsabschluss werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für das Objekt A+B (Grundauftrag) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise) später beauftragt werden.
Aufgrund der aktuellen haushaltsrechtlichen Situation der Gemeinde Kall ist derzeit nur die Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahme (Objekt A+B) gesichert. Die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Objekte C, D und E werden als optionale Leistungen ausgeschrieben; ihr Abruf steht unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Sicherung der Finanzierung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die optionalen Leistungen innerhalb von 24 Monaten ab Vertragsschluss ganz oder objektweise abzurufen; ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.