VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Frage.
Frage:
Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen stellen wir fest, dass Ihre Zahlungsbedingungen für ein mittelständisches Unternehmen nicht oder nur sehr schwer darstellbar sind.
Wäre es möglich die Zahlungsbedingungen wie folgt zu ändern:
Fahrgestell:
Zahlung bei Eingang mit Eigentumsübertragung
Wir bestätigen vorab, dass zum Zeitpunkt des Geldeingangs die Eigentumsübertragung auf den Kunden erfolgt. Sie sind dann uneingeschränkt Eigentümer des Fahrzeuges.
Direkt im Anschluss senden wir auf Wunsch den Fahrzeugbrief zu oder verwahren ihn bis zur Fertigstellung des Aufbaus bei uns auf.
Zahlungskonditionen für den Aufbau / Ausbau / Beladung:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Rohbaufertigstellung
- 1/3 nach Fertigstellung
Zahlungsziel: 30 Tage ab Rechnungsdatum (kein Skontoabzug)
Antwort:
Es wird mitgeteilt, dass die Zahlungsbedingungen nicht geändert werden.
Ich bitte um Beachtung bei der Erstellung des Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen
Zentrale Vergabestelle
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehenden Fragen:
Frage 1:
Kann auf das elektronische Stabilitätsprogramm sowie den Notbremsassistenten verzichtet werden? Diese sind für Fahrzeuge der Klasse N3G gem. General Safety Regulation-B nicht vorgeschrieben und für das von uns anzubietende Fahrgestell nicht lieferbar.
Antwort zu 1:
Seit dem 6. Juli 2022 gilt die GSR 2 (General Safety Regulation 2) für neue Fahrzeugtypen.
Mit der GSR II und der Umsetzung in der europäischen Verordnung (EU) 2019/2144 werden verschiedene Assistenzsysteme verpflichtend für neu zu genehmigende Fahrzeugtypen. Ab 2024 gelten die Maßnahmen für alle Neufahrzeuge.
Eine Erstzulassung ab 06. Juli 2024 ist im Regelfall nur möglich, wenn die Fahrzeugausstattung den Vorgaben der Richtlinie VO (EU) 2019/2144 (GSR II) entspricht. (-> Ausnahme Regelfall nur durch Ausnahmegenehmigung)
Falls dies jedoch Ihrerseits anders belegt werden kann, bitten wir um Mitteilug.
Frage 2:
Kann die geforderte Fahrerhauslage von 480mm (MAN-spezifischer Wert) herstellerneutral angepasst werden?
Antwort zu 2:
Ja, jedoch muss eine uneingeschränkte Geländefähigkeit gegeben sein.
Frage 3:
Technologisch bedingt ist bei unserem Fahrgestell eine Standregeneration nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen. Wir bitten um Freigabe, dass dieses Abgasnachbehandlungskonzept als technisch gleichwertig akzeptiert wird.
Antwort zu 3:
Wenn sichergestellt ist, dass ohne längere Regenerationsfahrt eine ordnungsgemäße Regeneration der Abgasnachbehandlung gewährleistet ist, kann auf eine Standregeneration verzichtet und als gleichwertig akzeptiert werden.
Frage 4:
Kann alternativ zum 8-Gang Wandlergetriebe eine für Einsatzfahrzeuge abgestimmtes ZF automatisiertes Getriebe angeboten werden?
Antwort zu 4:
Nein, ein lastwechselfreies Wandlergetriebe ist gewünscht.
Frage 5:
Kann der rechtsseitige Bordsteinspiegel alternativ mit mechanischer Verstellbarkeit ausgeführt werden?
Antwort zu 5:
Nein, alle Spiegel (außer Frontspiegel) müssen beheizbar und vom Fahrersitz aus verstellbar sein.
Frage 6:
Der vorgesehene Generator ist gem. Energiebilanz mit einer Leistung von 120A für einen Gerätewagen ausreichend dimensioniert. Wird dieser Wert seitens des Auftraggebers ebenfalls akzeptiert?
Antwort zu 6:
Ja, wenn die Energiebilanz mit ausreichender Reserve für evtl. zusätzlicher Verbraucher ausgewiesen werden kann.
Frage 7:
Die geforderte Kugelkopfkupplung ist i.d.R. Bestandteil des hinteren Unterfahrschutzes der Ladebordwand, Lieferumfang Los 2. Daher bitten wir um Prüfung ob diese Position innerhalb Los 1 entfallen kann.
Antwort zu 7:
Da nicht garantiert werden kann, dass Anbieter des Los 2 diese Position berücksichtigen, bitten wir um eine Angebotsabgabe. Die technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Nach Auftragserteilung muss diese Position mit dem Auftragnehmer des Los 2 abgestimmt werden.
Ich bitte um Beachtung bei der Erstellung des Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen
Zentrale Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in hier in Rede stehendem Verfahren stellte ein Bewerber die nachstehende Frage.
Frage:
Gem. Leistungsbeschreibung für Los 1 wird als Fahrgestell ein "MAN TGM 18.320 4x4 BB CH / HA Einzelbereift" oder vergleichbare Art gefordert. Das Leistungsverzeichnis stellt hinsichtlich seiner technischen Anforderungen jedoch ausschließlich eine spezifische Konfiguration des Herstellers MAN dar. Die Möglichkeit ein Fahrgestell "vergleichbarer" Art anzubieten, ist mit dem aktuellen Leistungsverzeichnis nicht gegeben. Wir bitten daher um Darstellung wie Anbieter anderer Fahrgestelle mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis umgehen sollen. Soll für jede abweichende Leistungsposition eine Bieterfrage eingestellt werden?
Antwort:
Die Typenbezeichnung "MAN TGM 18.320 4x4 BB CH / HA Einzelbereift" dient lediglich als Leitfabrikat für das Fahrgestell.
Daraus resultiert eine min. Anforderung (z.B. KW, Allrad, Kabinengröße, Bereifung, Sitzplätze etc.). Diese müssen mindestens eingehalten werden. Abweichungen im negativen Sinne, müssen in einer Bieterfrage an den Auftraggeber gestellt werden.
Ich bitte um Beachtung bei der Erstellung des Angebotes.
Mit freundlichen Grüßen
StädteRegion Aachen
Zentrale Vergabestelle
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