Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung der Regenbogenschule in Stolberg bei Aachen. Das bestehende Schulgebäude wird auf 3 Ebenen um Klassenräume, ein multifunktionales Foyer, Werkräume, eine Lehrküche sowie eine Mensa mit zugehöriger Aufwärmküche erweitert.
Preis
Bieter werden gebeten, Rückfragen zum Angebotsabgabe ausschließlich über das unter Ziffer 2.1.4 genannte Vergabeportal (Reiter "Kommunikation") an die Vergabestelle zu übersenden. Alle Fragen und Antworten werden auf dem genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung gestellt.
GWBGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Die Ausschreibungsunterlagen können auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen kostenlos unterwww.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de heruntergeladen werden.Eine Übersendung der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht.Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.Für das Angebot sind die vorgegebenen Unterlagen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Angebotsabgabe anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Haus der StädteRegion Aachen
Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
Die Möglichkeit der Nachforderung richtet sich nach §§ 56, 57 der Vergabeverordnung (VgV).
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB
Weitere Nachweise / Angaben / Unterlagen zur Eignungsprüfung: - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG(Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).
- Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers(Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr).
- Eigene Urkalkulation und Urkalkulationen von Nachunternehmern