Stundenlohnarbeiten
Auf Anordnung durch den AG ist vom AN entsprechend dem Umfang und der Art der auszuführenden Arbeiten adäquates Fachpersonal einzusetzen. Die Auswahl der für die jeweilige Vergütung maßgeblichen Position richtet sich vorrangig nach der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Qualifikation. Werden z.B. Stemmarbeiten von höher qualifiziertem Fachpersonal (Facharbeiter, Vorarbeiter, Polier) ausgeführt, so erfolgt die Vergütung dennoch nach dem entsprechenden Stundenlohnverrechnungssatz für Helfer (Baufachwerker).
Der AG behält sich vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn durch den Bieter hier offensichtlich nicht leistungsgerechte bzw. dem Tarifrecht nicht entsprechende Ansätze gemacht wurden.
Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber vorgelegt werden können.