Ihre Interessenbekundung ist bis zum Veröffentlichungsende (08.09.2026 um 07:00 Uhr) mit den folgenden Erklärungen / Nachweisen ausschließlich per E-Mail zu übersenden:
Vom Bewerber vorzulegende Eignungsnachweise:
Als Eignungsnachweise hat der Bewerber insbesondere folgende Angaben bzw. Nachweise vorzulegen:
- In begründeten und dringenden Fällen, insbesondere bei kurzfristig anberaumten offiziellen Veranstaltungen oder besonderen Anlässen, kann eine verkürzte Reaktionszeit erforderlich sein. In diesen Fällen hat der Auftragnehmer die Arbeiten innerhalb von 24 Stunden nach Abruf aufzunehmen, sofern die Wetterverhältnisse dies zulassen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für die geforderten Express-Einsätze (24-Stunden-Frist) hat der Bewerber ein formloses Betriebs- und Erreichbarkeitskonzept einzureichen. Aus diesem muss schlüssig hervorgehen, wie die personelle und logistische Verfügbarkeit (Standortnähe, Rufbereitschaft, Personalkapazitäten) im Bedarfsfall innerhalb der Städteregion Aachen sichergestellt wird.
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- vergleichbare Referenzen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre
Als vergleichbare Referenzen gelten insbesondere Leistungen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Mäharbeiten entsprechen. Von besonderer Bedeutung sind Erfahrungen mit Mäharbeiten auf regelmäßig und intensiv genutzten Liegenschaften, insbesondere auf Schul-, Kita-, Verwaltungsflächen und/oder der vergleichbaren öffentlichen bzw. gewerblich genutzten Flächen. Die Referenzen sollen erkennen lassen, dass der Bewerber in der Lage ist, die Arbeiten unter Berücksichtigung eines laufenden Betriebs, eines erhöhten Publikumsverkehrs sowie der damit verbundenen organisatorischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen zuverlässig und zeitgerecht auszuführen.
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmensitzes bzw. Nachweis der Branchenzugehörigkeit. Einzureichen ist - je nach Rechtsform und Gewerk - der aktuelle Handelsregisterauszug, die Eintragungsbestätigung der Handwerksrolle, eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Nachweis der Mitgliedschaft im Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.
- Fuhr- und Gerätepark
Der Bewerber hat in der "Anlage zur technischen Leistungsfähigkeit" einen Nachweis über den für die ordnungsgemäße, sichere und termingerechte Ausführung der Leistungen erforderlichen Geräte- und Fuhrpark zu erbringen. Der Geräte- und Fuhrpark muss geeignet sein, die Arbeiten unter den besonderen und nutzungsspezifischen Rahmenbedingungen sicher und fachgerecht wie auch in der zur Verfügung stehenden Zeit auszuführen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- aktueller und gültiger Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe 3.000.000,00 Euro
Präqualifizierte Unternehmen übersenden bitte ihre Präqualifizierungsnummer einschließlich dem zugehörigen Zugangscode (falls vorhanden) sowie den Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung und die vergleichbaren Referenzen (sofern diese Unterlagen nicht auch abrufbar sind).
Die Nachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein bzw. die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer darf nicht überschritten sein. Interessenbekundungen sowie die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Nachweise und Erklärungen in anderen Sprachen sind zusätzlich in deutscher Übersetzung beizufügen.
Bitte geben Sie darüber hinaus Ihre Registrierungs-Nr. auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bzw. dem Vergabemarktplatz NRW an.
Achtung: Unvollständige Interessenbekundungen können unberücksichtigt bleiben.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerber gelost werden. Es werden maximal 8 geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die StädteRegion Aachen als Auftraggeber behält sich vor, bekannte geeignete Unternehmen für die Teilnahme am Vergabeverfahren bereits festzulegen. Es besteht daher kein Anspruch auf die Aufnahme in den Wettbewerb. Die Anzahl der bereits festgelegten Unternehmen überschreitet die Hälfte der maximal zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen nicht.