Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre (mit mindestens folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner sowie Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort).
2. Gültige qualifizierte Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen. (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr).
3. Eigenerklärung Ausschlussgründe
4. Bei Bietergemeinschaften:
- 531 EU Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
5. Bei Unteraufträgen:
- 532 EU Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
- 533 EU Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
- 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
Hier nur bei Eignungsleihe:
Durch den Nachunternehmer auszufüllen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen.
Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
a) Angabe des Umsatzes jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
c) Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
d) Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr).
e)Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers
(Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr).
i)Eigene Urkalkulation und Urkalkulationen von Nachunternehmern
Die vorgenannten Nachweise a) bis i) müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Ein Angebot/Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.
Bei Bewerbern / Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b EU Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten
Nachweise a) bis i) verzichtet, soweit sie dort entsprechend abrufbar sind.