Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen dem Angebotsschreiben beizufügen:
- Eine Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit Angabe des Objekts / Ausführungsortes,
der Ausführungszeit, des Auftragswertes und dem Auftraggeber.
- Gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung 1)
- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576
1) Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 1)
2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft 1)
3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entsprechend § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Maßnahme dem AEntG unterliegt.) 1)
4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
5. den Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
6. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte
1) Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, wird gem. § 6b EU Abs. 1 VOB / A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise 1-6 verzichtet.