Mit der Angebotseinreichung sind folgende Nachweise und Erklärungen (auch von präqualifizierten Unternehmen) dem Angebotsschreiben beizufügen:
- Eine Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit Angabe des Objekts / Aus-führungsortes, der Ausführungszeit, des Auftragswertes und dem Auftraggeber.
- Gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung 1)
- Formular 523 EU VHB NRW - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576
1) Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
- 1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 1)
- 2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft 1)
- 3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entsprechend § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Maßnahme dem AEntG unterliegt.) 1)
- 4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle
- 5. den Umsatz des Unternehmens der letzten drei angeschlossenen Geschäftsjahre
- 6. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
1) Die Nachweise/Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e.V. eingetragen sind, wird gem. § 6b EU Abs. 1 VOB / A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise 1-6 verzichtet.