Wiederherstellung Johannes-Sturmius-Gymnasium - Erneuerung Aussenanlagen Schulhof ...
VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.05.2025
12.05.2025 10:00 Uhr
12.05.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Schleiden
053660036036-31001-86
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28
vergabe@schleiden.de
+49 2445-89411
+49 2445-89111

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0221-147-2120
+49 0221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112710-5
45233222-1
45232451-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Erneuerung Aussenanlagen Schulhof und Dachgarten im Johannes-Sturmius-Gymnasium in Schleiden

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Arbeiten im Schulhofbereich, teilweise auch während des Schulbetriebs bzw. mit Unterbrechungen aufgrund des Schulbetriebes.

Umfang der Auftragsvergabe

1.118.503,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
37
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Blankenheimer Straße 7
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis (brutto)

Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium.

Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor.

Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ja, im Rahmen von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

1. Hinweis zu Laufzeit des Vertrags
Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214.

2. Zusätzliche Hinweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunter-nehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem An-gebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Ver-langen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftrags-spezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

3. Hinweis zu Formvorgaben
Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Für den Fall, dass eine vom öffentlichen Auftraggeber hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist nach § 10a EU Abs. 1 VOB/A unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf. Die gegenständlichen Bauleistungen werden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens beschafft, weil dringliche Gründe vorliegen:

Bei dem Bauvorhaben am Johannes-Sturmius-Gymnasium handelt es sich um ein umfangreiches und technisch anspruchsvolles Projekt, das die Erneuerung des Schulhofs sowie die Errichtung eines Dachgartens umfasst. Im Zuge der Ausführung sind der Einsatz schwerer Baumaschinen (u. a. Bagger, Walzen) sowie lärmintensiver Geräte (z. B. Kreissägen für Pflasterarbeiten) erforderlich.
Da der damit einhergehende Lärm mit dem laufenden Schulbetrieb nicht vereinbar ist, ist eine Durchführung dieser lärmintensiven Arbeiten ausschließlich während der schulfreien Zeiten, insbesondere der Sommerferien 2025, möglich. Diese beginnen in NRW am Montag, 14. Juli 2025.
Mit vorbereitenden Arbeiten wie z.B Baustelleneinrichtung, Einmessung- und Absteckarbeiten, Lagerflächen am Rande der Baustelle anlegen, Abstellen von Material und Baumaschine kann der Auftragnehmer in der Kalenderwoche 24, spätestens bis zum letzten Werktag dieser Woche, begonnen werden.
Das Zeitfenster für die lärmintensiven Arbeiten wie Abrissarbeiten von Bestandsflächen (Betonsteinpflaster, Treppenanlagen, Einfriedungsmauern), Erdarbeiten und Kanalsanierungen muss zwingend während der Sommerferien liegen.
Die Einhaltung dieses Zeitfensters ist für einen störungsfreien Schulbetrieb und den fristgerechten Projektverlauf zwingend erforderlich.
Die Durchführung eines beschleunigten offenen Verfahrens ist daher erforderlich, um die Bauleistungen rechtzeitig zu beauftragen und die Ausführung innerhalb der lärmintensiven Arbeiten in der schulfreien Zeit sicherzustellen.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine Holschuld der Bieter.

https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYVS3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.
Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Auf der E-Vergabeplattform (Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen - Düren - Euskirchen - Heinsberg).

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)

Ich / Wir erkläre(n), dass

- für mein / unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind.
- für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für mein / unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.

2 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)

- Ich / Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen.

3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

Ich erkläre / wir erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angaben zum Umsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren , soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Landschaftsbauarbeiten, Sanierung / Erneuerung einer Außenanlage) vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 1.750.000,- EUR (netto).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den letzten fünf (5) Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen (Landschaftsbauarbeiten, Sanierung / Erneuerung einer Außenanlage) ausgeführt habe / haben.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir zwei (2) Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:

- Firma (Name und vollständige Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder Benennung der Bietergemeinschaft;

- Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn / Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird;

- Bezeichnung des Bauvorhabens;

- Angaben (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444) zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung (Einzelnes Gewerk / Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt;

- Ort der Ausführung (Ort, Straße);

- Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr);- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wie der Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer);

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444) der Art der Baumaßnahme, ob Neubau oder Umbau oder Denkmal;

- Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Bezeichnung anzugeben; die Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei;

- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t);

oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;

- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer;

oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke

- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen;

oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;

- Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in Euro); Mindestanforderung an den Auftragswert: mindestens 750.000,- EUR (netto)

oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro); Mindestanforderung an den Auftragswert: mindestens 750.000,- EUR (netto);

- Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in Druckbuchstaben.

Von dem Referenzgeber sind folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben):

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Leistungen von dem Referenznehmer auftragsgemäß durchgeführt worden sind;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn im Ergebnis die Leistungen auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung gemacht wurden:

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Einhaltung der Vertragsfristen schriftlich angemahnt wurde;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn der Auftragnehmer wiederholt zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn dem Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Abnahme wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn wiederholt zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste;

- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;
- Angabe (zum Beispiel durch Ankreuzen im Formblatt 444), wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden;

- Angaben zu dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung; Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse des Ansprechpartners);
- Einwilligung des Referenzgebers.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Angaben zu Arbeitskräften
Ich / Wir erkläre(n), dass mir / uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die Zahl der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Registereintragungen
(Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen)

Ich bin / Wir sind

- im Handelsregister eingetragen.
- für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
- bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir zur Bestätigung meiner / unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Der Bieter hat die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben (siehe Formular 522).

2. Russland Bezug
Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben (Formular 523).

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung