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Holzerntemaßnahme im Steilhang auf kommunalen Waldflächen
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Im Zuge des umzusetzenden Wirtschaftsplans der Stadt Schleiden sind auf einer zusammenhängenden Fläche in der Gemarkung Oberhausen Pflegedurchforstung, Sicherungsmaßnahmen und Holzernte im Laub-und Nadelholz, auf ca. 17 ha in Steilhanglage zu erbringen. Die Stärkeklassen variieren von Schwach - bis Starkholz. In dem betreffenden Maßnahmengebiet sind Rückewege erneut aufzuschieben und/oder aufzubaggern. Es sind Seilverlängerungen zur Holzbringung vorzuhalten und ggf. einzusetzen. Aufgrund der angrenzenden Bebauung auf der unteren Hangseite sind Seilwindenunterstützte Einzelbaumentnahmen notwendig.
CPV Codes:
Dienstleistungen in der Forstwirtschaft: 77200000-2
Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung: 77211000-2
Fällen von Bäumen: 77211400-6

Nebenangebote sind nicht zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

Angebotsfrist läuft am 25.02.2026 ab
Bindefrist läuft am 10.03.2026 ab
Zuschlagskriterium: Preis, Gewichtung : 100%

Haupterfüllungsort

Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden

Schleiden- Gemarkung:Oberhausen, Flur 22, Flurstück 101

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Ausführungsbeginn: 02.03.2026 Ende 08.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

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