Im Zuge der Flutsanierung werden die flussbegrenzenden Ufermauern in weiten Teilen neuerrichtet und auch der verrohrte (DN1000) Holgenbach, der ca. 4 Meter unterhalb des Vorplatzes verläuft, soll im Bereich des angrenzenden Weges entlang der Olef freigelegt und saniert werden. Die Beschickung dieser Maßnahme erfolgt durch den Sturmiuspark. Diese Tiefbauarbeiten beginnen voraussichtlich nicht vor Herbst 2026.
Die Ausführung der Landschaftsbauarbeiten ist geplant mit dem Beginn der Sommerferien 2026. Der Ausführungsbeginn ist angesetzt für die KW30/2026. Der Ausführungszeitraum ist angesetzt bis KW39/2026. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass die Arbeiten auch in die dann anschließende reguläre Schulzeit fallen, muss der Haupteingang des Gymnasiums ab KW36 für Schüler und Personal jederzeit zugänglich sein. Nach Abbruch der Haupteingangstreppe bis zur Fertigstellung der neuen Treppenanlage muss daher ggfs. eine temporäre Lösung gestellt werden. Ziel ist es jedoch, die geplante Stufenanlage, inklusive der neuen barrierefreien Rampe, zuerst zu erstellen.
Lärmintensive Arbeiten wie z. B. Stemm- und Abrissarbeiten haben innerhalb der Schulferien zu erfolgen und müssen spätestens am letzten Werktag der KW35/2026 zwingend abgeschlossen sein. Ab der KW36 dürfen nur Arbeiten ausgeführt werden, welche den Schulbetrieb nicht beeinträchtigen.
Mehrfaches Umsetzen von Bauzäunen und Material ist einzukalkulieren.
Für den Bauablauf hat die rechtzeitige Bestellung / Verfügbarkeit der ausgeschriebenen Fertigteile höchste Bedeutung. Der AN ist dazu verpflichtet, direkt nach Erhalt des Auftrags die Werkplanung der Fertigteile als Grundlage zur Freigabe für die Produktion in Auftrag zu geben. Der BH und die OÜ sind unaufgefordert hierüber in Kenntnis zu setzen.
Die im Folgenden ausgeschriebene Großbaumpflanzung kann erst ab November 2026 erfolgen. Hierzu wird eine zweite Baustelleneinrichtung notwendig.
Art und Lage der baulichen Anlage:
Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten zur Erneuerung des öffentlichen Vorplatzes mit Rampen, Stufen und Mauerelementen.
Folgende Arbeiten sind durch den AN auszuführen:
Abbrucharbeiten:
- Ausbau und Abfuhr von Betonteilen
- Abbruch und Entsorgung von Stahlbetonteilen
- Ausbau von Stahlteilen und Ausstattungselementen
Erdarbeiten:
- Ausbau und Abfuhr von vorhandenem Bodenmaterial
- Lieferung und Einbau von verdichtungsfähigen Böden und Böden zur Bauraumverfüllung
Entwässerungsarbeiten:
- Einbau von Oberflächenentwässerungselementen mit Anschluss an teils bauseitige Grundleitungen
- Neuerstellung von Entwässerungsleitungen inkl. Schachtbauwerken
- Anschluss bauseitiger Regenfallrohre
Wegebauarbeiten:
- Einbau von Tragschichten und Frostschutzschichten
- Pflasterarbeiten (Betonsteinpflaster und Natursteinpflaster)
Fertigteile setzen:
- Einbau von Stufen, Einfassungen, Sitzblöcken und Mauerteilen (Betonfertigteile), insbesondere Schwerlastwinkelstützen
Ausstattung:
- Einbau von Ausstattungselementen (Abfallbehälter, Radbügel, Masten, Sitzauflagen)
Beleuchtung:
- Einbau von Mastleuchten mit Stromkabel
Vegetationstechnische Arbeiten:
- Baumpflanzungen
Im unmittelbaren Baubereich sind zur Zeit der Maßnahme keine weiteren Unternehmen tätig. Während der Sommerferien von KW30 bis KW36 wird der Vorplatz nicht von Schülern frequentiert.
Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres am 01.09.2026 muss der Haupteingang jederzeit frei zugänglich sein für fußläufigen Verkehr. Angrenzende Bearbeitungsflächen sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Aufgrund der Schülerfrequentierung ist bei Nutzung von Fahrzeugen insbesondere im Zufahrtsbereich Blumenthaler Straße besondere Vorsicht geboten.
Bei Arbeiten ab dem 01.09.2026 muss zwingend der Schulbetrieb berücksichtigt werden.
Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen:
Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser; Bauschild:
Anschlüsse für Bauwasser und Strom werden durch den AG gestellt und können unentgeltlich genutzt werden. Die Anschlüsse befinden sich im Bereich der Einbringöffnungen der Turnhalle, circa 25 Meter von der Bearbeitungsfläche entfernt.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sollte ein Nachunternehmen für diese Beschaffung in Betracht gezogen werden, so behält sich die Stadt Schleiden vor, dies zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Mehrere Angebote werden nicht zugelassen.
Ende der geplanten Angebotsfrist ist der 01.04.2026, 9:00 Uhr.
Geplantes Ende der Bindefrist ist der 08.06.2026.
Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium.
Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.