Verfahrensangaben

Generalhauptverteilung katholische Grundschule Schleiden- Wiederaufbau Schulzentru...

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Schleiden
053660036036-31001-86
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28
interne Vergabestelle
vergabe@schleiden.de
+49 2445-89411
+49 2445-89111

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
+49 0221-147-3045
+49 0221-147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45317300-5
45311000-0
31158000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Errichtung, Montage und Inbetriebnahme einer neuen elektrischen Generalhauptverteilung für die katholische Grundschule Schleiden, einschließlich der Verlegung der Einspeiseleitung(en) als Aufputzinstallation auf Kabelrinnen sowie im Erdreich, mit fachgerechtem Anschluss der vorgesehenen E-Ladepunkte

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

CPV-Codes 45317300-5 Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen, 45311000-0 Installation von Elektroanlagen, 31158000-8 Ladegeräte
Mit der Ausführung ist in der 16. KW 2026 zu beginnen, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
Frist für die Vollendung der Leistung (abnahmereif zu stellen) ist in der 32. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.

0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen.
Es werden bauseitig keine Gerüste beigestellt.
0.2.2 Bauart des Gebäudes, z. B. Art der Wandbausteine, Holz, Stahl oder
Stahlbetonskelett, Außenputz, Dacheindeckung, sowie Dicke der Wände und Decken.
Mischbauweise aus Stahlbeton und Mauerwerk, Decken aus Stahlbeton, Wanddicken 20-40cm.
0.2.3 Anzahl, Art und Umfang der vom Auftraggeber beigestellten Planungsunterlagen
einschließlich Schnittstellenliste.
Anordnungspläne, Kurschlussberechnung, Brandschutzkonzept, Beschreibung
Netzumschaltung für Ersatzbetrieb
0.2.4 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten und Dokumenten.
Dokumentationsabgabe im PDF- und DWG-Format
0.2.5 Art und Umfang der brandschutztechnischen Anforderungen, auch negative
Anforderungen.
Umsetzung der brandschutztechnischen Vorgaben gemäß DIN 4102, MLAR und
projektspezifischem Brandschutzkonzept.
0.2.6 Art und Umfang technischer Daten der Netze und Anlagen.
TN-S-Netz
0.2.7 Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der Netze und Anlagen.
Anschluss Wandlerschrank gem. Vorgaben des Netzbetreibers
0.2.8 Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art und Nutzung, für die
besondere Bestimmungen bestehen.
Fluchtwege in Kellern
0.2.9 Lage und Ausführung der Schalt- und Verteileranlagen.
Schaltgerätekombinationen gemäß DIN EN 61439-1/2, Aufstellung in Kellerräumen der ALS und
KGS
0.2.10 Anschlussstellen und Anschlusswerte, Bedingungen für elektrische Betriebsmittel.
entspr. Positionsbeschreibung
0.2.11 Art und Umfang von Überspannungsschutzmaßnahmen.
Überspannungsschutzgeräte Typ1+2 in Hauptverteilungen, Typ 2 in Untrerverteilern, Typ 3 in
Ladestationen
0.2.12 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung von Kabeln, Leitungen, Verlegesystemen
und Komponenten sowie Art ihrer Verlegung und Montage.
entspr. Positionsbeschreibung
0.2.13 Anzahl, Art, Lage und Ausführung der Schwingungsdämpfung von
Komponenten.
0.2.14 Art des Montageuntergrundes.
Montageuntergrund überwiegend Beton und Mauerwerk
0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Montage- und Werkplanung nach der Richtlinie
VDI 6026 Blatt 1 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung - Inhalte
und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen".
keine Ergänzungen
0.2.16 Angabe von Maßstäben für Detailpläne.
1:25
0.2.17 Anzahl, Art und Maße von Mustern. Ort der Anbringung.
Bemusterung in Form von Datenblättern und Bildmaterial
0.2.18 Prüfanforderungen, soweit diese von DIN EN-, VDE- und IEC-Normen und
Bestimmungen abweichen.
0.2.19 Anzahl, Art und Umfang der geforderten Messungen, z. B. Beleuchtungsstärke,
Schallpegel, Sprachverständlichkeit.
Messungen gemäß Leistungspositionen
0.2.20 Art und Umfang der Einweisungen.
Einmalige durch AN protokollierte Einweisung des Nutzers in alle Anlagenteile
0.2.21 Anzahl, Art und Umfang der Revisionsunterlagen/Dokumentationen.
Umfang gemäß DIN 18382 Abschnitt 3.4, Papierform 3-fach und digital.
0.2.22 In einem besonderen Instandhaltungsvertrag festzulegende Anforderungen an
Art und Umfang der vom Auftragnehmer anzubietenden Instandhaltung während der
Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche.
0.2.23 Angabe, ob ein Instandhaltungsvertrag über den Ablauf der Verjährungsfrist
hinaus mit angeboten werden soll.
0.2.24 Vorgaben, die aus den Sachverständigengutachten resultieren

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
78.099,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
16
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Mühlenberg 1
53937
Schleiden
Deutschland
DEA28

Katholische Grundschule Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium.

Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Ja, im Rahmen von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags
Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214.

2. Zusätzliche Hinweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

3. Hinweis zu Formvorgaben
Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Es werden keine Nebenangebote zugelassen
Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen.
Bietergemeinschaften werden zugelassen.
Mehrere Angebote werden nicht zugelassen.
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Bürgschaften für die Vertragserfüllung und für die Mängelansprüche werden verlangt.
Eintragung im Handelsregister/ Handwerksrolle als Elektromeisterbetrieb muss mit dem Angebot abgegeben werden.
Das Zuschlagskriterium ist zu 100 % Preis.

Fehlende Unterlagen und Nachweise werde NICHT nachgefordert.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.
Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.
Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

8
8

Größe der Unternehmen

8

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

78.099,17
EUR
144.055,11
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026_5003_BL_03.211.01
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Elektrotechnik Simon Krings GmbH & Co. KG
DE122496785
Mittleres Unternehmen
Matthias-Zimmermann-Straße 9a
52152
Simmerath
Deutschland
DEA28
info@elektrotechnik-krings.de
024737777
024739293780
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

07.05.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

78.099,00
EUR

Angaben zum Angebot

2026_5003_BL_03.211.01
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung