Im Rahmen des WAP sollen die Straßen Am Driesch, Am Alten Rathaus und Im Burggarten im Anschluss an den Wiederaufbau der Brücke Am Markt sowie der beiden Stützwände wiederhergestellt werden. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Straßenoberflächen, der Stadtmöblierung sowie der Straßenbeleuchtung. Sie ist erforderlich, um die durch die Flut entstandenen Schäden sowie die infolge anderer Maßnahmen notwendigen Rückbauten ordnungsgemäß zu beheben und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Dei geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist 16. März 2026. Ende der geplanten Angeboitsfrist ist 24.02.2026. Die Bindefrist läuft am 15.03.2026 ab.
CPV Cods:
45233000-9 Straßenbauarbeiten
45233222-1 Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
4540000-2 Instaqlation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
Nebenangebote sind zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Der Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Das geplante Verhandluzngstermin ist 24. Februar 2026.
HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, das Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.
Die Höhe der Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: 27.500 EUR.
Die Höhe der Sicherheitsleistung für Mängelansprüche: 16.500 EUR.
Beurteilung der Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Bieter sind verantwortlich, dass im PQ-Verzeichnis sämtliche geforderte Unterlagen enthalten sind. Soweit im PQ-Verzeichnis geforderte Unterlagen nicht enthalten sind, sind diese mit dem Angebot einzureichen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist mit dem Angebot das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen einzureichen. Auf gesondertes Verlangen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, wobei diese durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen entsprechend zu bestätigen sind. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden; es sind dabei Unterlagen des Nachunternehmens zusätzlich einzureichen, wenn die geforderten Unterlagen nicht bereits über die Präqualifikation abgebildet werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular "Eigenerklärung Bietergemeinschaft" aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen (sofern nicht abweichend ausgewiesen) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe beizubringen.