Retentionsraum Gemünd Kurpark, Urft
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Schleiden
Blankenheimer Straße 2
53937
Schleiden
Deutschland
DE122496785
interne Vergabestelle
+49 2445-89411
+49 2445-89111
vergabe@schleiden.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Planungsleistungen im Leistungsbild "Freianlagen" zur Planung einer naturnahen Geländemodellierung, um durch Veränderung der Topografie lokalen Hochwasserschutz für den angrenzenden Siedlungsbereich zu schaffen. Es sind Leistungen gem. dem zuvor genannten Leistungsbild innerhalb der Phasen 1 - 8 erforderlich.
Durch die Geländemodellierung im Zuge der lokalen Verschiebung von Bodenmassen wird wird im Bereich St.-Sebastianus-Weg ein Doppelprofil, das sich bis in den Kurpark erstreckt, parallel der Urft hergestellt. Das Gewässer kann über den Gleithang treten und nimmt somit den Druck von dem Prallhang sowie dem angrenzenden Siedlungsgebiet. Dieses wird bei hohen Abflüssen bespannt und leitet in den Kurpark ab. Der Uferverbau wird rückgebaut und in naturnaher Bauweise erneut angelegt. Durch die Flächenabsenkung wird verhindert, dass Teile des Siedlungsgebiets Malsbenden bei höheren Abflüssen der Urft überflutet werden.
Erforderlich sind zwei Nachweise von Referenzprojekten. Als Referenzprojekte gelten abgeschlossene Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 - 8, die im Zeitraum 2020 - 2026 vor Abgabe des Angebotes durchgeführt wurden, in den Bereichen Gewässerplanung sowie Freianlagenplanung.
Als vergleichbare Projekte der Gewässerplanung werden insbesondere Maßnahmen des Gewässerausbaus sowie der Gewässerentwicklung bzw. - Wiederherstellung anerkannt.
Als vergleichbare Projekte der Freianlagenplanung gelten insbesondere Maßnahmen der Gewässerrenaturierung sowie Planungen von Auenbereichen und Gewässeraufweitungen.

CPV-Codes:
71000000-8 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71222000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000-2 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

Die geplante Veröffentlichung der Ausschreibung ist Juni 2026.
Geplante Submission ist der 06.07.2026
Geplante Bindefrist ist der 03.08.2026

Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nachgefordert.

Zuschlagskriterium ist zu 100% Preis.
Der geplante Verhandlungstermin findet in der 29. KW 2026 statt.

HINWEIS:
Die Bieter werden gebeten, den Verhandlungstermin im Rahmen der Terminplanung freizuhalten
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Stadt Schleiden sich vorbehält, das Erstangebot zu bezuschussen, sollte es alle Anforderungen erfüllen und das wirtschaftlichste Angebot darstellen. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen.

Auf Bürgschaften wird verzichtet.

Haupterfüllungsort

Pfarrer-Kneip-Straße
53937
Schleiden

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Mit der Ausführung ist im September 2026 zu beginnen.
Ausführungsende ist November 2027.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Es wird eine beschränkte Ausschreibung mit Verhandlungsabsichten nach § 75 GO NRW durchgeführt.

Die Stadt Schleiden vergibt ihre Aufträge gemäß § 75 GO NRW wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz.
Da für diesen Auftrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse im Sinne der Binnenmarktrelevant bestehen, so ist eine angemessene Veröffentlichung der Auftragsvergabe sowie der gleichberechtigte Zugang für Wirtschaftsteilnehmer aus allen EU-Mitgliedsstaaten sichergestellt.

Bei Aufträgen über Bauleistungen sind folgende Teile der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen anzuwenden: Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleis-tungen in der jeweils geltenden Fassung und Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die vollständige Satzung über die Erteilung von Aufträgen der Stadt Schleiden unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB mit Fassung vom 19.12.2025 finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt Schleiden unter Bürgerservice - Satzungen - Nr. 43
https://www.schleiden.de/rathaus/pool/dokumente-rathaus/satzungen/43-satzung-zur-erteilung-von-auftraegen.pdf?cid=1fzs

Gemäß § 75 GO NRW sind auch Verhandlungen nach der Angebotsabgabe zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Schleiden sich ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das erste Angebot, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das erste Angebot zu erteilen, sofern das Angebot als Wirtschaftlichstes im Sinne der Vergabeunterlagen bewertet wird und sämtliche Mindestanforderun-gen sowie Ausschlusskriterien erfüllt. Somit kann die Zuschlagserteilung auf Grundlage des Erstangebotes erfolgen. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlungen besteht nicht.
Sollten die Angebote nicht vollumfänglich den Anforderungen entsprechen und eine Optimierung durch Verhandlungen erforderlich erscheinen, die Bieter zum gegebenen Zeitpunkt eine gesonderte Einladung bekommen.
Die Teilnahme an den Verhandlungen ist sowohl online als auch in Präsenz in den Räumlichkeiten der Stadt Schleiden möglich.

Die geplanten Verhandlungen finden in der 29. KW 2026 statt.
Die Verhandlungen werden unter der Beachtung des Vieraugenprinzips von zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung Schleiden durchgeführt.

Die Bieter werden darum gebeten, sich die Termine im Vorfeld zu merken.

Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden.

Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt.
In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen.

Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot des Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.

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