Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.