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Verfahrensangaben

Erweiterung Franziskusschule Euskirchen, Fassadenarbeiten

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
DE122395343
Im Schilderfeldchen 29
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@euskirchen.de
+49 225114-512

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2 - 20
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473-045
+49 2211472-889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45214200-2
45443000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Es sind Leistungen im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung der
Katholische Grundschule, Franziskus der Kreisstadt Euskirchen
zu erbringen.

Das Baufeld liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans BP 24 c der Kreisstadt Euskirchen.
Die Planung ist so angelegt, dass die Baugrenzen bis auf eine
kleinere Überschreitung an der Straßenfront eingehalten
werden.
Höhenlage: Geländehöhe ca. 165,95
NHN
Windlastzone: 2
Schneelastzone: 2
Erdbebenzone: 2
Untergrundklasse: T
Baugrundklasse: C

Inhalt dieser Ausschreibung sind Fassadenarbeiten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das LV umfasst folgende Positionen:

01.01 Vorgehängte hinterlüftete Holzfassade Eckhaus und Verbindungsbau
01.02 Rankgitterkonstruktion Eckhaus
01.03 Metallfassade - Giebelverkleidung Haus 3 und Haus 4
01.04 Glasvordächer
01.05 Stundenlohnarbeiten

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Eifelring 14
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 06.03.2026.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,
selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).

Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

0

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote