Wiederaufbau und Neuausstattung Waldfreibad Steinbachtalsperre, Abbruch- und Verfü...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.01.2025
21.01.2025 09:00 Ortszeit
21.01.2025 09:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Euskirchen, Fachbereich 5 - Kultur, Freizeit, Sport
DE122395343
Wilhelmstraße 32 - 34
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28
Zentrale Vergabestelle
zvs@euskirchen.de
+49 2251 14-512
+49 225114-58512

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland
DE812110859
Zeughausstraße 2 - 20
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45111000-8
45111100-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das Waldfreibad Steinbachtalsperre soll zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme.

Im Vorfeld der eigentlichen Umbauarbeiten sind umfangreiche Abbrucharbeiten notwendig, um das Waldfreibad Steinbachtalsperre der neuen Betriebsform anzupassen. So werden insbesondere das
Nichtschwimmerbecken, das Kinderbecken, der Sprungturm,
die Durchschreitebecken, der umlaufende Beckenkopf und
die ehemalige Aufbereitungstechnik, bestehend aus Stahlfilterkesseln und einem Rückhaltebecken, abgebrochen.

Daneben ist im Zuge der Reduzierung der Beckentiefe eine anteilige
Beckenverfüllung des Schwimmerbeckens und im Zuge der Ausgestaltung als Rasenhügellandschaft eine Verfüllung des ehemaligen Nichtschwimmerbeckens erforderlich.

Die einzelnen Abbruchpositionen und -elemente ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches in den Vergabeunterlagen zu finden ist.

Die Abbruch- und Verfüllungsarbeiten sind Grundlage
dieser Ausschreibung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Positionen:
01 Vorbereitende Arbeiten, Abbruch
02 Teilverfüllung der Becken
03 Stundenlohnarbeiten
04 Maschinen und Geräte

Mit der Leistung ist im Februar 2025 zu beginnen und diese ist im April 2025 fertigzustellen.

Nähere Informationen zu den Ausführungsfristen können dem Bauzeitenplan in den Vergabeunterlagen entnommen werden.

VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG
Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe.
Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.

Umfang der Auftragsvergabe

1.080.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
21.02.2025
30.04.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wilhelmstraße 32 - 34
53879
Euskirchen
Deutschland
DEA28

Die Arbeiten sind am Waldfreibad Steinbachtalsperre im Außenbereich des Euskirchener Ortsteils Kirchheim, Talsperrenstraße 125, 53881 Euskirchen durchzuführen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYLYP20

Einlegung von Rechtsbehelfen

- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,
selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).

Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter in den Vergabeunterlagen möglich.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download
zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

21
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Euskirchen
Zentrale Vergabestelle (ZVS)
Altes Rathaus
Baumstraße 2
53879 Euskirchen

Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. (§ 16 a VOB/A EU)

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärung zur Eignung

siehe Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Eigenerklärungen
- ...zur Eignung - Formblatt 124
- ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU
- ...über Informationen zum Bieter - Formblatt

Weiterhin ist die Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 sowie die Sachkunde in kontaminierten Bereichen (DGUV-REgel 101-004) mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG

Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe.
Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren.
Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung