Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines
Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform "Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg" zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die genannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Die Beantwortung später eingegangener Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen,
Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann,
die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben.
In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der genannten Vergabeplattform. Die Bieter, die sich freiwillig
registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.