Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Es dürfen sich nur Firmen bewerben, die den Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. VOB/A erbringen können.
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die "Eigenerklärung" (Formblatt 124) in den Vergabeunterlagen zu beachten.