Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Förderanlagen, Elektroplanung für die Außenanlagen, Drainageplanung, Regenwassermanagement, Bewässerungsplanung und Planung der Brunnentechnik für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.
Im Zuge der Flutkatastrophe 2021 ist das ehemalige City-Forum der Stadt Euskirchen überflutet worden. Die Schäden waren so erheblich, dass ein Wiederaufbau wirtschaftlich nicht umzusetzen war.Sämtliche Entwicklungen in der City Süd (Neubau des Rathauses, Neubau eines Parkhauses, Entwicklung des City-Forums und weitere Maßnahmen) stellen als Innenstadterweiterung südlich der Bahnhofsunterführung ein Leuchtturmprojekt für die Stadtentwicklung der Stadt Euskirchen dar. Der öffentlichen Platzgestaltung kommt in Verbindung mit der Gestaltung und praktikablen Umfeldeinbindung des City-Forums als Veranstaltungshalle somit eine herausragende Stellung zu. Der Platz soll zukünftig neben der Erschließung der angrenzenden Gebäude und Nutzflächen sowohl Aufenthaltsqualität bieten als auch für Veranstaltungen, ggf. mit einer Außenbühne des City-Forums, genutzt werden.Für den Neubau des City-Forums als Veranstaltungsstätte mit 1.200 Sitzplätzen und die Gestaltung des öffentlichen Raumes hat die Stadt Euskirchen daher einen interdisziplinären Planungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt. Gegenstand des Realisierungswettbewerbs war die Planung des neuen City-Forums der Stadt Euskirchen als Veranstaltungsstätte, sowie eine qualitativ hochwertige Freiraumgestaltung der öffentlichen Grün- und Freifläche im Umfeld des Forums (Objektplanung in den Leistungsbildern Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen).In Anschluss an den Realisierungswettbewerb fand die Vergabe der Planungsleistungen an den Wettbewerbssieger für das Leistungsbild Objektplanung statt.Neben der Objektplanung sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in mehreren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden.Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanerleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung einschließlich Förderanlagen, Elektroplanung für die Außenanlagen, Drainageplanung, Regenwassermanagement, Bewässerungsplanung und Planung der Brunnentechnik für das Projekt "Euskirchener City-Forum und Plaza" der Stadt Euskirchen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen zur Angebotsphase, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (vgl. Vergabeunterlagen Angebotsphase, Teil C).
Die Planungen beziehen sich auf das "EuCF & Plaza" im Bereich der City Süd, 53879 Euskirchen.
Preis
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).