Es sind Leistungen im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung derKatholische Grundschule, Franziskus der Stadt Euskirchenzu erbringen.
Das Baufeld liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans BP 24 c der Kreisstadt Euskirchen.Die Planung ist so angelegt, dass die Baugrenzen bis auf einekleinere Überschreitung an der Straßenfront eingehaltenwerden.Höhenlage: Geländehöhe ca. 165,95NHNWindlastzone: 2Schneelastzone: 2Erdbebenzone: 2Untergrundklasse: TBaugrundklasse: C
Inhalt dieser Ausschreibung ist die Außenanlage.
Das LV umfasst folgende Positionen:
01 Bereich Flächen Neubaubereich01.01 Vor- und Erdarbeiten01.02 Oberboden, Substrate01.03 Entwässerung01.04 Wegbauarbeiten01.05 Mauern und Treppen01.06 Vegetationstechnik01.07 Pflanzarbeiten01.08 Pflanzenlieferung01.09 Fertigstellungspflege.01.10 Ausstattung01.11 Zaunarbeiten01.12 Holzarbeiten01.13 Metallbauarbeiten01.14 Stundenlohnarbeiten
02 Bereich Flächen Restgrundstück02.01 Vor- und Erdarbeiten02.02 Oberboden, Substrate02.03 Wegbauarbeiten02.04 Vegetationstechnik02.05 Pflanzarbeiten02.06 Pflanzenlieferung02.07 Fertigstellungspflege02.08 Stundenlohnarbeiten
03 Bereich Pflege der Vegetationsflächen03.01 Entwicklungspflege Neubaubereich -2Jahre-03.02 Unterhaltungspflege -Neubaubereich- 3 Jahre03.03 Entwicklugspflege Restgrundstück -2 Jahre-03.04 Unterhaltungspflege Restgrundstück -3Jahre- 03.05 Stundenlohnarbeiten Pflegearbeiten
04 Bereich Erschließung -Kabel und Leerrohre04.01 Vor- und Erdarbeiten04.02 Wegebauarbeiten04.03 Technische Anlagen in Aussenanlagen04.03.01 Kabelzugschächte, Leerrohre, Fundamente
Preis
Mit der Ausführung ist zu beginnen spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 06.03.2026.
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).