Leistungsgegenstand ist der Winterdienst (Räum- und Streudienst) im Rahmen der Grundstückseigentümer-Anliegerverpflichtung (§ 2 Abs. 1, § 4 der zurzeit gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen) sowie die Wahrnehmung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.
Der Winterdienst umfasst insbesondere- die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen- die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag).
Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen.
Der Räum- und Streudienst ist auszuführen- auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand,- auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig),- sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppenan/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.
Die vorgesehene Vertragslaufzeit beträgt eine Winterdienstsaison, d. h. vom 01.10.2026 bis zum 31.03.2027. In den Vertrag wird jeweils eine jährliche Vertragsverlängerungsmöglichkeit aufgenommen, max. für drei weitereWinterdienstsaisons, d. h. die letztmalig mögliche Verlängerungsoption wäre der Vertragszeitraum vom 01.10.2029 bis zum 31.03.2030.
Stadtgebiet Euskirchen
Preis
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
- Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt derEuropäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen,selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:- Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Stadt EuskirchenZentrale Vergabestelle (ZVS)An der Vogelrute 153879 Euskirchen
Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird nicht mitgeteilt.
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintragim Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Gegebenenfalls Erklärung, dass Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die dieUnternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Angaben zu Arbeitskräften
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Angaben zu Eintragungen in das Berufsregister des zuständigen Firmensitzes oder Wohnsitzes sowie Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Siehe Formular Eigenerklärung Eignung
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde undsich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. AlternativErklärung, dass ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
Eigenerklärungen-...zur Eignung - Formblatt -...über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Formblatt 521 EU-...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU-...über Informationen zum Bieter - Formblatt csx59-...ausreichender Versicherungsschutz-...Aufstellung und Zusammensetzung der Fahrzeuge