Geräteträger: Dieselmotor, Leistung min. 190 KW, Motorbremse zweistufig, etc.
Antrieb: Vollsynchronisierten Getriebe mit mind. 8 Vorwärts- und 6 Rückwärtsgängen, etc.
Hydraulikanlage: 3 Kreise, 4 Zellen, vollpoportional mit Schneepflugentlastung, die Ölkreise 1+2 müssen zusammen schaltbar sein, etc.
Fahrerhaus: Freisichtfahrerhaus mit kurzem Vorbaumaß, korrosionsfrei und einer Festigkeit nach EDE-R-29/2, etc.
Farhgestell/Rahmen: Gesamtlänge min. 5000 mm bis max. 5400 mm, Gesamthöhe max. 3200 mm o. RKL, etc.
Frontausleger: Grundgerät für Ein-Mann Bedienung, Der Antrieb des Mähwerkes erfolgt über die Frontzahpfweile des Trägerfahrzeuges, Hydraulikanlage bestehend aus Pumpe und Tank für Arbeitsgerätversorgung
Schneepflug: Grundpflug, Schwinglenker- Schneepflug, mehrschariger Schneepflug mit Einzelscharaufhängung zur Fahrbahnanpassung, etc
Streuer: Behältervolumen Trockenstoff 2,0 m², Doppelscheckenförderung, Schutzgitter Maschierung ca. 40x40 mm, etc.
Aufsatz Saugbehälter: Gerät bestehend aus Aufsatz Unterdruck Saugbehälter, zum Aufbau auf Zwischenrahmen Geräteträger, Wassertank aus Edelstahl, Inhalt ca. 740 l, etc
Sinkkastenreiniger: Der beschriebene Sinkkastenreiniger ist zum reinigen von Sinkkästen vorgesehen. Die Arbeiten finden aus dem Fahrerhaus statt.
Über einen im Fahrzeug verbauten Joystick wird die Maschine gesteuert.
Ein Teleskoprohr wird mit Seitenverschub und Verdreheinrichtung über den Sinkkasten positioniert. Der Gullideckel wird mit Hilfe eines klappbaren Magneten, hydraulisch angehoben. Am und im Teleskoprohr sind Wasserdüsen angebracht, mit denen der Sinkkasten gereinigt wird. Die Schmutzabsaugung erfolgt über das Teleskoprohr, bei dem am Ende ein flexibeler Schlauch angebracht ist. Über eine schwenkbare Dachkonstruktion wird das Sauggut dem Saugbehälter zugeführt.
Wasserfass: Tank mit einem Volumen von 4.500 l aus lackiertem GFK mit Schwallwände im Ober- und Unterteil des Tanks zur Gewährleitung eines sicheren Fahrverhalten sowohl bei vollem als auch teilweise befüllte Tank. Das Volumen muss zwischen 2.000 l und 4.500 l auf die Nutzlast des Geräteträger anpassbar sein. Die Änderung muss bei Ersatz des Trägerfahrzeugs auch nachträglich änderbar sein.