Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen
Vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche
Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des
Herkunftslandes eingetragen ist (soweit rechtlich erforderlich) sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung,
seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt
haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.