1. In Folge der Katastrophe 2021 wurde das Projekt Hans-Verbeek-
Schule, insbesondere das von der Flut betroffene Untergeschoss, vom damals beauftragten Objektplaner umgeplant, der jedoch insolvent ist. Die bereits beauftragten Planer TGA und Elektro werden das Projekt weiterführen. Es gibt bereits diverse Ausführungspläne und Leistungsbeschreibungen, die jedoch geprüft und ggf. angepasst
oder neu erstellt werden müssen. Es sollen lediglich die Maßnahme Wiederaufbau (Sanierung des Untergeschosses) sowie einige statische und brandschutztechnisch erforderlichen Maßnahmen in den oberen Geschossen umgesetzt und das Therapiebad im Erdgeschoss erneuert werden.
2. Die Schule besteht aus verschiedenen Gebäudeabschnitten, die in unterschiedlichen Baujahren errichtet wurden. Der größte Teil des zu sanierenden Untergeschosses liegt im Gebäudeteil des Altbaus aus dem Jahr 1953, parallel zum Eifelring (Trakt A). In diesem befanden sich Schul- und Werkräume, die weitgehend nach der vorliegenden Planung und Baugenehmigung vom Dezember 2023 neu zu erstellen sind. Durch die Feuchtigkeit infolge des Hochwassers hat sich im
Untergeschoss eine zu hohe Schimmelsporenbelastung gebildet, die vor der eigentlichen Maßnahme behoben und der Keller freigetestet werden muss. Ein weiterer Keller für Technik befindet sich unter dem Therapiebad im Zwischentrakt, Baujahr 1990. Hier befindet sich noch die durch das Hochwasser komplett zerstörte Therapiebadtechnik, die
neu geplant, ausgetauscht und ersetzt werden muss. Das darüberliegende Therapiebad muss aufgrund von Mängeln ebenfalls saniert werden. Weiterhin ergab eine VDI-6200-Prüfung (statische Überprüfung des Gebäudes), dass einige nichttragende Ziegelwände
im Erdgeschoss in ihrer Höhe und Breite die zulässigen Maße überschreiten und Maßnahmen zur Stabilisierung erforderlich sind. Der Neubautrakt ist nicht tangiert. Die Sanierung erfolgt teilweise im laufenden Betrieb, sodass gegebenenfalls lärmintensive
Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt werden müssen. Die Maßnahme zur Sanierung des Untergeschosses sowie des Therapiebads (Technik und Becken im Erdgeschoss) wird aus dem Förderprogramm "Wiederaufbau" finanziert.
3. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Planung, Ausschreibung und Bauleitung der oben beschriebenen Maßnahmen. Es müssen die Gewerke Rohbau, Fensterbau, Sporensanierung, Galabau, Elektro, Lüftung, Schwimmbadbau und eventuell weitere Gewerke geplant, ausgeschrieben und in der Bauleitung koordiniert werden (LPH 1-9).
Wie oben erwähnt, wird die ursprünglich geplante umfassende Brandschutzsanierung (über alle Geschosse) auf das Untergeschoss und einige wenige Maßnahmen in den oberen Geschossen reduziert. Nach Rücksprache mit der Bauaufsicht Euskirchen wird
die Fluchtwegsituation im Untergeschoss durch eine große Rampenanlage in Richtung Schulhof verbessert. Die im laufenden Betrieb befindlichen oberen Geschosse ab dem Erdgeschoss fallen unter Bestandsschutz. Das vorhandene Brandschutzkonzept sah
jedoch in seiner damaligen Fassung zur Kompensation von Fluchtweglängen-Überschreitungen sowie wegen Holzdecken im Erdgeschoss eine Brandmeldeanlage (BMA) vor. Des Weiteren ist eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) im Brandschutzkonzept Bestandteil der erfolgten Baugenehmigung. Diese (BMA und SAA) sollen in der reduzierten Maßnahme nun nicht wie geplant zur Ausführung kommen.
Eine BMA ist gemäß den Schulbaurichtlinien nicht verpflichtend. Es soll jedoch an entscheidenden Stellen in der Schule eine mobile BMA ausgeführt werden, um den Sicherheitsstandard der Schule zu erhöhen. Um die reduzierte Maßnahme im Untergeschoss auch baurechtlich korrekt umsetzen zu können, wird zu diesem Zweck
derzeit ein Nachtrag zum Brandschutzkonzept erstellt (nur Untergeschoss), der der neuen Situation gerecht wird und Bestandteil des neuen Bauantrags sein wird. Ein (Nachtrags-) Genehmigungsverfahren, welches sich überwiegend auf die Maßnahme im Untergeschoss bezieht, muss beantragt und durchlaufen werden. Der Kellerbereich ist seit dem Hochwasser 2021 immer noch schimmelsporenbelastet. Es muss ein Konzept erarbeitet werden, wie und in welcher Reihenfolge die Maßnahmen im Untergeschoss
durchgeführt werden können. Die Sporensanierung inklusive der vorbereitenden Maßnahmen (Schließen und Abdichten des Untergeschosses) ist in jedem Fall vorzuziehen. Derzeit fehlen im Untergeschoss in kleineren Teilbereichen noch Betonbodenplatten. Fenster in Klassen- und Werkräumen wurden bei der Katastrophe
zerstört. Die lange Außenwand in Richtung Eifelring ist durchfeuchtet. Um die Sporensanierung durchführen zu können, muss zunächst das Gebäude im Untergeschoss (Fenster, Bodenplatte und Abdichtung der Außenwand) unter entsprechenden Schutzmaßnahmen geschlossen werden. Erst dann sind die Voraussetzungen für die Schimmelsanierung, Freitestung und die anschließenden Folgegewerke gegeben. Es liegen aufgrund der Vorplanung durch das insolvent gegangene Architekturbüro schon einige Pläne vor. So wurden bereits Grundrisse und verschiedene Details zum Umbau des Altbau-Untergeschosses erstellt. Diese Pläne dienen als Grundlage Ihrer Planung, müssen jedoch verantwortlich auf Ausführbarkeit geprüft, angepasst und gegebenenfalls neu erstellt werden. Um die statischen Grundlagen des Gebäudes zu klären und den Betreiberpflichten gerecht zu werden, wurde ein Gutachten "VDI-6200-Prüfung" von
einem Statiker erstellt. Aus diesem ging hervor, dass im Altbautrakt die Überdeckung der Fundamente nicht ausreicht. Eine weiterführende Untersuchung durch ein Bodengutachten hat jedoch ergeben, dass ein Sohlbruch nicht zu befürchten ist, da Einbindetiefe und Boden Bodenpressungen die Lasten abtragen können. Dies ist
nochmals eigenverantwortlich zu prüfen. Zudem sind die nichttragenden Wände im EG in ihrer Ausdehnung zu groß (Länge x Breite im Verhältnis zur Wandstärke) und müssen dauerhaft stabil sein. Dies muss vom Statiker geprüft werden. Näheres siehe in den
beigefügten Unterlagen.