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Grundwassermonitoring im Kalkarer Moor
VO: Sonstige Vergabeart:   Ex ante Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879
Euskirchen
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
Frau Topf
+49 2251151337
+49 225115405
zvs@kreis-euskirchen.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Kreis Euskirchen (Untere Naturschutzbehörde) beabsichtigt die Vergabe eines Grundwassermonitorings inkl. Grundwasseranalyse im Kalkarer Moor für den Zeitraum 2026 bis 2028 im Kalkarer Moor (Bad Münstereifel). Gegenstand der Untersuchungen ist die Fortführung des 2021 begonnenen hydrologischen Monitorings. Das Monitoring umfasst die Analyse der Grundwasserqualität und die Erfassung der Grundwasserganglinien im oberen Grundwasserleiter im Jahresverlauf über acht fest installierte Grundwasser-Datenlogger und eines Luftdruck-Datenloggers. Die Logger sind zweimal jährlich auszulesen. Zusätzlich sind acht Mal im Jahr an bis zu vier Messtellen Wasserproben zu entnehmen, die auf vorgegebene Parameter zu analysieren und auszuwerten sind. Über die Untersuchungen ist ein jährlicher Bericht zu erstellen. Das Untersuchungsgebiet umfasst ca. 20 ha.

Haupterfüllungsort

Kalkarer Moor
53902
Bad Münstereifel

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

2026 - 2028

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Ihr Interesse an der Aufnahme in die Bieterliste zu der beabsichtigten Ausschreibung richten sie bitte per E-Mail an die zvs@kreis-euskirchen.de (Vgl. Kontaktdaten des Auftraggebers).

Die Eignungsprüfung erfolgt über den Nachweis einer Präqualifikation oder durch eine entsprechende Eigenerklärung zur Eignung (der Vordruck wird bei Bedarf zugeschickt). Ferner müssen
- Fachkenntnisse im Bereich Moorökologie und Moorvegetation
- Erfahrungen im Bereich Moorhydrologie und
- Erfahrungen im Bereich hydrologisches Monitoring über Datenlogger v. a. Aufarbeitung und Interpretation der Messdaten
nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur innerhalb der Veröffentlichungsfrist dieser Vorabbekanntmachung möglich ist (Ende der Frist: 17.03.2026, 23:59 Uhr).

Der Auftraggeber behält sich die Begrenzung der Bieterliste vor. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eingangs, der zur Aufnahme in die Bieterliste notwendigen Unterlagen.

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine Ex-Ante Veröffentlichung, die keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Verfahren entfaltet.

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