Aufgrund des politischen Auftrags beabsichtigt der Kreis Euskirchen den Bau einer biologischen Verwertungsanlage am Standort.Die Umgestaltung des Kompostwerks hat zur Folge, dass auch die Außenflächen des Werks erweitert und neugestaltet werden müssen. Es erfolgt daher eine Neugliederung der Oberflächenentwässerung einschließlich einer Rückhaltung und Reinigung der Oberflächenwässer.Im Rahmen der "Vorgezogenen Arbeiten" beabsichtigt der Kreis Euskirchen Teile der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen und Lagerflächen und das Teilüberdachte Lager vorab zu errichten.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung abzuwickelnden Arbeiten umfassen folgende Bereiche (siehe Zeichnungs-Nr.: P19-037-5-L-04.V):- Baustelleneinrichtung- Rückbau- Erdbau- Rohrleitungsbau- Dichtungsbau und Geotextilien- Elektrotechnik- Beton- und Stahlbetonbau- Stahlbau- Oberbau- Blitzschutz und Erdungsanlage
Angebotspreis der Gesamtleistung
Entsprechend den Regelungen in § 160 GWBVerstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren sind vor Einreichung eines Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Verstoß erkannt worden ist zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf derIn der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Kreis EuskirchenZi. A080Jülicher Ring 3253879 Euskirchen
Zum Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.
Die Ergebnisse der Angebotsöffnung werden den beteiligten Bietern über das Vergabeportal mitgeteilt.
Die Nachforderung der Unterlagen erfolgt unter Beachtung von § 16a EU VOB/A
Netto-Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils min. 2 Mio. EUR
Mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten zehn Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der erfolgten bauvertraglichen Abnahme), zurückgerechnet vom Schlusstermin für die Abgabe der Angebote.
Als vergleichbar gelten nur Referenzprojekte, die kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:- Das Auftragsvolumen muss mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) entsprochen haben. - Zu den vertraglichen Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes müssen mindestens folgende Leistungen aus den Bereichen Tiefbau und Infrastruktur gehört haben: o Erdbau, o Kabeltief- und Rohrleitungsbau mit Grabenlängen von mind. [500] Metern, o Oberbauarbeiten für Verkehrs- und Lagerflächen in Asphaltbauweise mit einer Fläche von mind. [5000] m².- Umsetzung innerhalb der Europäischen Union oder nach technisch und rechtlich vergleichbaren Regelungen. Werden Referenzen über Leistungen vorgelegt, die außerhalb der Europäischen Union erbracht worden sind, hat das Unternehmen mit dem Angebot darzustellen, dass es sich um Referenzen mit technisch und rechtlich vergleichbaren Anforderungen handelt.
ausgefüllte Einreichung des Formblattes "Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit".
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russlandsanktionen)
-Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Betriebs- oder Wohnsitzes.- Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Nachweis zu Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von je mindestens 5 Mio. EUR für Pers.-/Sach-/Vermögensschäden und ebenfalls mindestens 5 Mio. EUR für Umweltschäden
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende UnterlagenVorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):a) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:- keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,- der Bieter in das einschlägige Berufsregister oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist (soweit rechtlich erforderlich) sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat.b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
5 % Vertragserfüllungbürgschaft3 % Mängelansprüchebürgschaft
Vorlage der Urkalkulation auf Anforderung