Zum Zuschlagskriterium "Gesamtpreis"
Das Zuschlagskriterium Gesamtpreis wird mit 70 Prozent bewertet. Der Wertung liegen die im Preisblatt anzugebenden Preise zugrunde. Die preisgünstigste Bieterin (Gesamtpreis brutto) erhält für ihr Angebot 700 Punkte. Die anderen Bieterinnen erhalten im Verhältnis der Abweichung ihres Angebotes vom Mindestangebot entsprechende Punktabzüge. Eine negative Bepunktung erfolgt nicht.
Zum Zuschlagskriterium "Kurzkonzept"
Im Rahmen der Angebotserstellung ist ein schriftlicher Entwurf für die inhaltliche und methodische Bearbeitung der geforderten Leistungen in Form eines Kurzkonzeptes einzureichen. Dieses Konzept stellt in transparenter und nachvollziehbarer Art und Weise die methodische Herangehensweise sowie die inhaltliche Bearbeitung des Projektes durch den Auftragnehmer dar.
Das Zuschlagskriterium "Kurzkonzept" wird maximal mit 300 Punkten bewertet.
Der Inhalt (I.) des Kurzkonzeptes, als auch die im Kurzkonzept dargestellte Strategie und Methodik (II.) werden als Parameter bewertet, für die jeweils maximal 150 Punkte (skaliert) vergeben werden. Die Punktvergabe in den beiden Parametern richtet sich danach, wie detailliert und plausibel die Aspekte (I.a bis I.e und II.a bis II.e) erläutert werden. Jeder der 5 Aspekte innerhalb eines Parameters wird mit maximal 5 Punkten entsprechend der Bewertungsskala bewertet und anschließend mit 6 multipliziert, so dass eine maximale Punktzahl von 150 Punkten/Parameter möglich ist. Sofern zu mindestens einem der nachfolgenden Aspekte I.a-I.d und II.a-II.d keine Ausführungen im Kurzkonzept enthalten sind oder einer dieser Aspekte mit 0 Punkten bewertet wird, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Greift die Bieterin hingegen unter I.e und II.e hierüber hinausgehende Aspekte hinsichtlich der Parameter Inhalt (I.) sowie Strategie und Methodik (II.) auf, so werden diese bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt. Hierfür werden die Aspekte I.e und II.e ebenfalls mit maximal 5 Punkten bewertet. Die Vergabe von Null Punkten innerhalb einer der Aspekte I.e und II.e führt hingegen nicht zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Zu I. Inhalt
Die inhaltliche Ausgestaltung des Kurzkonzeptes soll dem Auftraggeber einen Eindruck über die Qualität der zu erwartenden Ergebnisse ermöglichen. Es wird erwartet, dass sich die Bieterin im Zuge der Angebotserstellung neben den zu erbringenden Leistungen auch mit den Zielen und Rahmenbedingungen sowie dem Kreis Heinsberg und seinen Eigenschaften (u.a. als Lebens-, Wirtschafts- und Verkehrsstandort mit seinen Potenzialen und Herausforderungen) beschäftigt. Es wird bewertet, wie die Bieterin die im Kurzkonzept vorgestellten Strategien und Methoden durch "skizzenhafte" Inhalte verdeutlicht, wie gut diese recherchiert sind und wie kreativ diese aufbereitet sind. Der Auftraggeber legt dabei Wert auf vorausschauende Entwicklungen im Bereich von städtischer und ländlich geprägter Mobilität unter Berücksichtigung von kreisweiten Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Zu II. Strategie und Methodik:
Es ist aufzuzeigen, wie die Bieterin bei der Erbringung der Leistungen vorgehen wird und welche Strategien und Methoden eingesetzt werden, um die in den Vergabeunterlagen formulierten Ziele zu erreichen. Bewertet wird, wie strukturiert und plausibel die Lösungsansätze (Strategien und Methodik) dargestellt und erläutert werden. Weiter werden die Erwartungen an Zielerreichung und Qualität der Leistungserfüllung, die sich durch die Darstellungen der Bieterin ableiten lassen, bewertet.