Verfahrensangaben

Stadt Übach-Palenberg - EU-weite Ausschreibung von Leistungen der niederschwellige...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
22.10.2026
29.10.2026 10:00 Uhr
29.10.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Übach-Palenberg
053700028028-31001-98
Rathausplatz 4
52531
Übach-Palenberg
Deutschland
DEA29
Fachbereich 40
s.darius@uebach-palenberg.de
+49 2451979-5025
+49 2451979-1150

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@brms.nrw.de
00492514110

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85000000-9
98341140-8
85300000-2
85312300-2
85311000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungen der niederschwelligen Flüchtlingsbetreuung (inkl.
Hausmeisterdienste) im Stadtgebiet Übach-Palenberg

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

EU-weite Ausschreibung von Leistungen der niederschwelligen
Flüchtlingsbetreuung (inkl.
Hausmeisterdienste) für die Stadt Übach-Palenberg

Umfang der Auftragsvergabe

384.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2027

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2028), falls er nicht vom Auftraggeber bis zum 30.09.2027 schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
52531
Übach-Palenberg
Deutschland
DEA29

Arbeiten an den Flüchtlingsunterkünften im Stadtgebiet Übach-Palenberg.
Die derzeit 25 vorgehaltenen Unterkünfte sind dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt und umfassen auch die jeweiligen Stadtteile. Die maximale Entfernung zwischen den einzelnen Unterkünften beträgt dabei etwa 10 km. Zu den Unterkünften gehören eine Gemeinschaftsunterkunft, eine Containeranlage, 21 angemietete Wohnungen sowie zwei Wohnhäuser im städtischen Eigentum. Zudem steht ein Standort als Lager und Büro zur Verfügung. Derzeit werden in den Unterkünften 418 Plätze zur Unterbringung vorgehalten.
Auf Grund der gesetzlichen Aufnahmeverpflichtung der Kommunen von zugewiesenen Flüchtlingen kann es, auch auf Grund von nicht vorhergesehenen Ereignissen im weltpolitischen Geschehen, zu einer schnell steigenden aber auch zu einer sinkenden Anzahl an Personen kommen. Ebenso kann dies auch die Anzahl der Unterkünfte beeinflussen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis

Der Vertrag kommt mit demjenigen Bieter zustande, der
das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet.
Das einzige Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-
Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet.
Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet:
P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 /
niedrigster
Preis).
Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100
Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer
als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil,
genau)
Zuschlagskriterium - Zahl: 100

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYWY16X

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachpfrüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

48
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Referenzen
Nach der neueren Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW
zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 - Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu
auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen.
Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine
Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern
(Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29-
319/2019.005).
Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist augeschlossen.
Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Das Angebot muss vollständig sein. Angebote, die
auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VGV von der Wertungauszuschließen.
Die weiteren in der "Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise" geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot
einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 (2) VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung