VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend beantworten wir Ihnen die zum Verfahren eingegangenen Rückfragen:
Frage 3.01: Muss der originale VgV_Bogen_HerzogenrathSchulen.xlsx abgegeben werden oder akzeptieren sie auch eine PDF?
Antwort 3.01: Es ist ausreichend, bzw. wird sogar bevorzugt, den VgV_Bogen als pdf-Datei einzureichen.
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend beantworten wir Ihnen die zum Verfahren eingegangenen Rückfragen:
Frage 2.01: Ist die Mehrfachbewerbung als NU für die Leistungen Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik möglich? Wir sehen darin keinen erheblichen Einfluss auf die Honorargestaltung.
Antwort 2.01: Die Tragwerksplanung kann erheblichen Einfluss auf die Honorargestaltung nehmen und ist somit von einer Mehrfachbewerbung ausgeschlossen. Die Fachrichtungen Brandschutz und Bauphysik können als Nachunternehmer mehrfach benannt werden.
Frage 2.02: Können Sie bitte die gesamte Machbarkeitsstudie zur Verfügung stellen?
Antwort 2.02: Eine Zusammenfassung der vorliegenden Studien wird mit den Rückfragen 02 zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Projektunterlagen werden den Bietern in der Verhandlungsphase übermittelt.
Frage 2.03: Verstehen wir es richtig, dass bezüglich der Mindestanforderungen Gebäudetyp gemäß Anlage 10.2 HOAI neben Schulen mit hohen Anforderungen auch Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien wertungsfähig sind?
Antwort 2.03: Ja.
Dateianhänge:
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Machbarkeiststudien-Freigabe TB.pdf | 15.04.2025 | 6,6 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend beantworten wir Ihnen die zum Verfahren eingegangenen Rückfragen:
Frage 1.01: Sind Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern zulässig?
Antwort 1.01: Nachunternehmer können mehrfach benannt werden, solange sie keine Planungsleistungen erbringen, die einen erheblichen Einfluss auf die Honorargestaltung nehmen. Zudem dürfen sie auch kein Teil einer Bewerbergemeinschaft sein.
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