Sanierung und Erweiterung von 2 Schulstandorten [Herzogenrath]
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Rückfragenbeantwortung 03 Datum: 15.04.2025 - 15:44 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir Ihnen die zum Verfahren eingegangenen Rückfragen:

Frage 3.01: Muss der originale VgV_Bogen_HerzogenrathSchulen.xlsx abgegeben werden oder akzeptieren sie auch eine PDF?
Antwort 3.01: Es ist ausreichend, bzw. wird sogar bevorzugt, den VgV_Bogen als pdf-Datei einzureichen.

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Betreff: Rückfragenbeantwortung 02 Datum: 15.04.2025 - 11:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir Ihnen die zum Verfahren eingegangenen Rückfragen:
Frage 2.01: Ist die Mehrfachbewerbung als NU für die Leistungen Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik möglich? Wir sehen darin keinen erheblichen Einfluss auf die Honorargestaltung.
Antwort 2.01: Die Tragwerksplanung kann erheblichen Einfluss auf die Honorargestaltung nehmen und ist somit von einer Mehrfachbewerbung ausgeschlossen. Die Fachrichtungen Brandschutz und Bauphysik können als Nachunternehmer mehrfach benannt werden.

Frage 2.02: Können Sie bitte die gesamte Machbarkeitsstudie zur Verfügung stellen?
Antwort 2.02: Eine Zusammenfassung der vorliegenden Studien wird mit den Rückfragen 02 zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Projektunterlagen werden den Bietern in der Verhandlungsphase übermittelt.

Frage 2.03: Verstehen wir es richtig, dass bezüglich der Mindestanforderungen Gebäudetyp gemäß Anlage 10.2 HOAI neben Schulen mit hohen Anforderungen auch Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien wertungsfähig sind?
Antwort 2.03: Ja.

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Machbarkeiststudien-Freigabe TB.pdf 15.04.2025 6,6 MB
Betreff: Rückfragenbeantwortung 01 Datum: 14.04.2025 - 10:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend beantworten wir Ihnen die zum Verfahren eingegangenen Rückfragen:

Frage 1.01: Sind Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern zulässig?

Antwort 1.01: Nachunternehmer können mehrfach benannt werden, solange sie keine Planungsleistungen erbringen, die einen erheblichen Einfluss auf die Honorargestaltung nehmen. Zudem dürfen sie auch kein Teil einer Bewerbergemeinschaft sein.

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