Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 3.000.000,00 Euro und Sachschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.